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Berufsausbildungs- und Umschulungsvertrag (Dokument-Nr.: 25306)
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Berufe und Abschlüsse A bis Z (Dokument-Nr.: 75037)
ALLGEMEIN
Informationen zum Ausbildungsvertrag
Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, die wesentlichen Inhalte des Vertrags zwischen dem/der Ausbildenden und dem/der Auszubildenden schriftlich niederzulegen.
Dem Vertrag beigefügt werden müssen die sachliche und zeitliche Gliederung, gegebenenfalls Anlagen zur Wahlqualifikation (z. B. bei den Berufen Kauffrau/-mann im Einzelhandel, Verkäufer/-in, Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen, Mediengestalter/-in, Immobilienkauffrau/-mann) und für Jugendliche eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung. Der Vertrag ist vom Ausbildenden, dem/der Auszubildenden und bei Jugendlichen auch vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Zu Beginn der Ausbildung hat der/die Auszubildende dem/der Ausbildenden
- Lohnsteuerkarte
- Sozialversicherungsausweis/Versicherungsnachweisheft
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Gegebenenfalls Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für ausländische Auszubildende
vorzulegen.

