Mit dem Programm 'Chance betriebliche Ausbildung' unterstützt das Land Niedersachsen Unternehmen, die Jugendliche mit schlechten Startchancen ausbilden. Dieses Förderangebot ist Baustein des 'Niedersächsischen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs' und reagiert auf die Sondersituation auf dem niedersächsischen Ausbildungsstellenmarkt in den nächsten Jahren. Die Förderung ist deshalb auf die kommenden beiden Ausbildungsjahre, spätester Ausbildungsbeginn 1. März 2013, beschränkt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen. Sie müssen mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die schlechte Chancen haben, eine Ausbildungsstelle in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) zu bekommen.
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze, die mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden, die
- die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben,
- einen Förderschulabschluss haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Förderschule besuchen,
- als höchsten Schulabschluss einen schlechten Hauptschulabschluss erworben haben oder bei denen
- zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Hauptschule, einen Hauptschulzweig an einer Kooperativen Gesamtschule oder den 9. Schuljahrgang an einer Integrierten Gesamtschule oder Oberschule besuchen und bei denen das letzte Schulzeugnis einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt.
Außerdem werden zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze gefördert, die mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden, die
- als höchsten Schulabschluss einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erworben haben oder
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Realschule, den Realschulzweig einer Kooperativen Gesamtschule oder den 10. Schuljahrgang an einer Integrierten Gesamtschule oder Oberschule besuchen und bei denen das letzte Schulzeugnis einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erwarten lässt.
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse sind zusätzlich, wenn der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat oder mit Beginn des zu fördernden Ausbildungsverhältnisses mehr Auszubildende beschäftigt werden als im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeweils zum 31. Dezember beschäftigt waren.
Ein Schulabschluss gilt als schlecht, wenn
- der Notendurchschnitt aller erteilten Fächer bei 3,5 oder schlechter liegt oder
- die Leistungen in den Fächern 'Deutsch' oder 'Mathematik' mit der Note 'ausreichend' oder schlechter beurteilt wurden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Jugendliche
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Wohnsitz nicht
- in Niedersachsen haben,
- die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen oder
- die im Ausbildungsbetrieb bereits eine geförderte Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert haben.
Ausbildungsverhältnisse
- in denen eine Ausbildungsvergütung von weniger als 350 Euro/ Monat (Brutto) gezahlt werden,
- die nach dem 1. März 2013 beginnen,
- für die aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen mit öffentlichen Mitteln Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden oder
- die zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern geschlossen werden.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert wird das erste Jahr der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von max. 5.000 Euro. Der Lohnkostenzuschuss beträgt daher max. 3.000 Euro je Ausbildungsplatz.
Die Auszahlung des gesamten Zuschusses erfolgt am Ende des geförderten Zeitraumes und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Endet das Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der ersten vier Monate der betrieblichen Ausbildung, wird die bewilligte Förderung nicht ausgezahlt.
Achtung!
Der Ausbildungsvertrag darf bei Antragstellung noch nicht unterschrieben worden sein. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die NBank muss vorliegen, bevor der Vertrag unterschrieben werden kann.
Spätestens zum Beginn der Ausbildung sind
- ein geeigneter Nachweis zur Zugehörigkeit des Jugendlichen zur Zielgruppe (z.B. Abschlusszeugnis) sowie
- der unterschriebene und mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle versehene Ausbildungsvertrag vorzulegen. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes der zuständigen Kammer vorzulegen.
Wie und wo erfolgt die Antragstellung?
Förderanträge können in für die Zielgebiete 'Konvergenz' und 'RWB' auf einem standardisierten Antragsformular unter www.nbank.de bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden.
Beratung und Bewilligung:
Die NBank berät Sie gerne über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Förderung.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Beratungscenter Hannover
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-333
Telefax: 0511 30031-11333
E-Mail: beratung@nbank.de
Die Förderrichtlinie, eine Produktinformation sowie weitere Informationen zum Förderverfahren stehen auf der Internetseite der NBank bereit.