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1) Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen (60,5 Mio. Euro)
– Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)
Mit diesem Programm werden Projekte zur überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten sowie zur Stärkung der Kompetenzen von KMU im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung gefördert. Projektvorschläge können einerseits zu besonderen Antragsstichtagen und andererseits im Rahmen von Ideenwettbewerben zu unterschiedlichen, mehrmals im Jahr bekannt gegebenen Themen, eingereicht werden.
– Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Regionale Anlaufstellen unterstützen KMU bei der Ermittlung des Weiterbildungsbedarfes ihrer Beschäftigten und bei der Auswahl passgenauer Qualifizierungen auf dem Weiterbildungsmarkt. Einen Zuschuss zu den Qualifizierungskosten erhalten die Unternehmen direkt von den Regionalen Anlaufstellen.
– Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt (DIA)
Gefördert werden Maßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte aus strukturprägenden Unternehmen in Krisensituationen. Ziel ist es, durch job-to-job-Konzepte Arbeitslosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen.
– Förderung der Integration von Frauen im Arbeitsmarkt (FIFA I)
Gefördert werden Projekte zur berufs- und branchenspezifischen Weiterbildung von Frauen, zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, an Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gleichstellung im Erwerbsleben.
2) Stärkung der regionalen Humanressourcen (40,2 Mio. Euro)
– Ausbildungsplatzakquisiteure
Zusätzliche Ausbildungsplatzakquisiteure bei den niedersächsischen Kammern werden gefördert. Ziel ist es, niedersächsische Unternehmen, die nicht oder nicht ausreichend ausbilden, durch Beratung und praktische Unterstützung für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu gewinnen.
– Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU)
Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen der dualen Ausbildung. Ziel der Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlich hochwertigen Ausbildungsqualität.
– Kompetenzzentren
Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Bildungsstätten zu Kompetenzzentren. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Dauer von höchstens drei Jahren zur Unterstützung des Prozesses.
– Innovative berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
Gefördert werden innovative Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben dem Ausbau von Kompetenzen in besonders zukunftsträchtigen Bereichen (z. B. Oberflächentechnik, Umweltschutztechnik oder Systemtechnologie) gehören auch die Internationalisierung der Berufsbildung und innovative Qualifizierungen der Ausbilder zum Programm.
– Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Die Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben wird gefördert. Ziel ist es, dass Jugendliche, die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen haben, diese in einem Übernahmebetrieb fortsetzen und beenden können.
– Ausbildungsverbünde
Gefördert wird die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen im Rahmen der Verbundausbildung. Ausbildungsträger (Ausbildungsverbünde, Ausbildungspartnerschaften, Ausbildungsnetzwerke u.a.) sollen in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen und organisieren.
– Inklusion durch Enkulturation
Durch eine gezielt im Elementarbereich einsetzende Förderung z. B. der unspezifischen Lernvoraussetzungen, der Sprachbewusstheit und der interkulturellen Kompetenzen, sollen vor allem die bislang immer noch benachteiligten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Gruppen erreicht und beim Erwerb von sozialen und kognitiven Schlüsselqualifikationen unterstützt werden. Durch eine Fortführung dieser Arbeit in den nachfolgenden Bildungs- und Ausbildungsstrukturen können langfristig auch die Schulabbrecherquoten gesenkt und die Ausbildungsfähigkeit erhöht werden.
3) Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen (91,3 Mio. Euro)
– Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)
Gefördert wird die berufliche Integration von Arbeitslosen, z. B. von Hochqualifizierten oder in Kombination mit Infrastrukturprojekten. Diese sollen einen hohen betrieblichen Anteil aufweisen und am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Dabei haben am Arbeitsmarkt anerkannte Weiterbildungsabschlüsse und innovative Modellvorhaben einen besonderen Stellenwert. Im Konvergenzgebiet können Projekte zur Unterstützung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gefördert werden.
– Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen
Ziel der Förderung ist es, arbeitslose Straffällige in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch eine Kombination aus fachlicher Qualifizierung und sozialem Eingliederungsmanagement werden Strafgefangene sowie Probanden der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht gefördert.
– Pro-Aktiv-Centren (PACE)
Die Förderung dient dazu, individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen in Schule, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu integrieren. Ziel ist es, den besonderen Förderbedarf mit diesen jungen Menschen im Rahmen von Casemanagement abzustimmen und die notwendigen Hilfen anzubieten.
– Jugendwerkstätten
Jugendwerkstätten unterstützen besonders benachteiligte junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Durch betriebsnahe Arbeitsweise, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Bildung sowie sozialpädagogische Hilfen wird auf Ausbildung und Beruf vorbereitet.
– Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA II)
Zuwendungsziel ist die Qualifizierung und Vermittlung von Frauen in den Arbeitsmarkt, z. B. von Berufsrückkehrerinnen oder älteren Frauen. Darüber hinaus können auch Maßnahmen zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus oder Modellprojekte zur Schaffung neuer oder Aufwertung traditioneller Arbeitsplätze durchgeführt werden.
4. Transnationale Projekte (10,0 Mio. Euro)
Im Zielgebiet Konvergenz werden länderübergreifende Modellprojekte gefördert, deren Projektträger oder Partner über einen europäischen Erfahrungshintergrund verfügen. So sollen z. B. traditionell geprägte KMU Hilfestellungen beim Zugang zu internationalen Märkten und bei der internationalen Vernetzung von Unternehmen erhalten. Für diese Projekte wird es keine eigene Förderrichtlinie geben. Vielmehr werden sie im Rahmen der Programme WOM, FIFA, AdQ und 'Innovative berufliche Aus- und Fortbildung' umgesetzt. Damit soll eine möglichst große Vielfalt von Projektansätzen ermöglicht werden.
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