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VERBUNDAUSBILDUNG

Förderung von Ausbildungsplätzen

Nicht alle Betriebe können die Ausbildungsinhalte, die die Ausbildungsordnungen fordern, selbst vermitteln. Unternehmen können zu klein, zu spezialisert oder erst neu gegründet sein. Oder es fehlen schlicht die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Wie lassen sich diese Hindernisse auf dem Weg zur eigenen Ausbildung überwinden? Eine Lösung kann die Kooperation mit anderen Betrieben oder Bildungseinrichtungen sein. Das Land fördert mit der Richtlinie 'GEMEINSAM' die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze im Rahmen der Verbundausbildung in Niedersachsen.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt ist der Ausbildungsverbund, soweit er eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ist dies nicht gegeben, ist ein Träger aus dem Verbund als Zuwendungsempfänger (Verantwortlicher) zu benennen. Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und solche Verbünde, in denen diese einen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Den juristischen Personen stehen Kapitalgesellschaften gleich, in denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehr als 25 v. H. der Kapital- oder Gesellschaftsanteile halten. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind die verbundbedingten Mehraufwendungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplätze. Zusätzlich sind solche Ausbildungsplätze, die über den rechnerischen Durchschnitt an Ausbildungsplätzen der vorangegangenen drei Jahre hinaus geschaffen werden. Für jedes zusätzlich geschaffene Berufsausbildungsverhältnis wird eine einmalige pauschale Zuwendung in Höhe von maximal 2.000 Euro je Ausbildungsverbund.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Neben der fehlenden Ausbildungsfähigkeit der beteiligten Verbundpartner müssen die folgenden Fördervoraussetzungen vorliegen:

Das Berufsausbildungsverhältnis muss

  • im Rahmen der Erstausbildung abgeschlossen sein
  • mit einer/einem Auszubildenden abgeschlossen werden, die oder der zum Ausbildungsbeginn mindestens drei Monate ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen oder im Land Bremen hatte
  • in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge bei der Kammer eingetragen sein und
  • über die Probezeit hinaus fortbestehen.

Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn einer der dem Verbund angeschlossenen Partner die Ausbildungsfähigkeit besitzt. In diesen Fällen ist Voraussetzung, dass mindestens 50 v. H. der an dem Verbund beteiligten anderen Betriebe die Ausbildungsfähigkeit nicht besitzen.

Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn für den gleichen Zuwendungszweck eine Förderung nach anderen Bestimmungen nicht erfolgt, es sein denn, die Bestimmungen lassen dies ausdrücklich zu.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Landesschulbehörde gestellt werden. So kann die Bewilligungsbehörde nocht vor Beginn der Maßnahme den Zuwendungsbescheid oder die 'Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns' erteilen. Als Projektbeginn gilt der im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsbeginn.

Die Anschrift lautet:

Landesschulbehörde
Zentrale und Abteilung Lüneburg

Postfach 21 20
21311 Lüneburg
Tel.: 04131 / 15 0
Fax: 04131 / 15 29 50

Für weitere Fragen stehen die folgenden Mitarbeiterinnen der Landesschulbehörde gerne zur Verfügung:

Cordula Gerland
Tel.: 04131 / 15 26 90
Fax: 04131 / 15 29 50
E-Mail: cordula.gerland@lschb-lg.niedersachsen.de

Barbara Rudolph
Tel.: 04131 / 15 26 76
Fax: 04131 / 15 29 50
E-Mail: barbara.rudolph@lschb-lg.niedersachsen.de

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Ablauf der Probezeit und Vorlage des Vorgeschriebenen Verwendungsnachweises (Vordruck).

Als ausführliche Informationen stellen wir Ihnen zur Verfügung:

  • die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Zusammenschlüsse zur Förderung betrieblicher Berufsausbildung im Verbund ('GEMEINSAM')
  • den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über Zuwendungen an Zusammenschlüsse zur Förderung gemeinsamer betrieblicher Berufsausbildung im Verbund ('GEMEINSAM')
  • den Verwendungsnachweis.

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DOKUMENT-NR. 17652

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