Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) können von lernbeeinträchtigten und/oder sozial benachteiligten Jugendlichen beantragt werden. Auch Auszubildenden, denen ein Abbruch der Ausbildung, berufsvorbereitenden Maßnahme oder
Einstiegsqualifizierung
droht, können einen Antrag stellen.
Förderanträge müssen bei der Agentur für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung gestellt werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen Jugendliche unterstützen, eine betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen aufzunehmen bzw. fortzusetzen oder eine Einstiegsqualifzierung zu absolvieren.
Zu den Maßnahmen, die über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen, gehören Aktionen:
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- zur sozialpädagogischen Betreuung.
Grundsätzlich sollen die ausbildungsbegleitenden Hilfen außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit durchgeführt werden. Der Stütz- und Förderunterreicht beträgt pro Teilnehmender im Bewilligungszeitraum durchschnittlich mindestens drei und höchstens acht Unterrichtsstunden wöchentlich.
Eine Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen ist nur möglich, wenn die Agentur für Arbeit die Fördervoraussetzungen im Einzelfall geprüft hat. In der Regel gilt die Förderungszusage für ein Jahr. Danach werden die Voraussetzungen zur Förderung erneut geprüft.