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ESF-FÖRDERUNG

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

Symbolbild Bildung © shutterstock.com Zoom

Mit dem Programm 'IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen' fördert die EU und das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen. Durch die Förderung sollen sich die Unternehmen dem Strukturwandel in Niedersachsen anpassen können. Weiterbildungsmaßnahmen können über das Programm IWiN bis zum 30. Juni 2013 gefördert werden.

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. Kleinstunternehmen mit Sitz in Niedersachsen (nach der EU-Definition der Europäischen Kommission: weniger als 250 Mitarbeiter/innen, Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro und / oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro).

Antragsberechtigt sind auch Inhaberinnen und Inhaber von Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und alle freiberuflich Tätigen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in niedersächsischen Betrieben und von Betriebsinhabern und –inhaberinnen von Kleinunternehmen.

Es werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und sich auf die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen, die Vermittlung von methodischen Kenntnissen oder die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen und dem Strukturwandel und damit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen.

Die Maßnahme sollte in Niedersachsen stattfinden. Wenn eine Weiterbildung inhaltlich oder zeitlich passend nicht in Niedersachsen angeboten wird, kann in begründeten Fällen von der Regelung abgewichen werden. Lassen Sie sich hierzu bitte durch die regionale Anlaufstelle beraten.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Qualifizierungen 30 Zeitstunden nicht unterschreiten dürfen.

Von der Förderung ausgenommen sind:

Maßnahmen, die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkennt­nissen dienen (vor allem im EDV-Bereich) sowie Produktschulungen, der Erwerb von gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweisen und Fahrerlaubnissen.
Auch Bildungsmaßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden, da eine Förderung durch das Programm IWiN nachrangig zu betrachten ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Betriebe mit Sitz in Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Heidekreis (ehemals Soltau-Fallingbostel) und Uelzen können maximal 70 Prozent und Betriebe im Landkreis Gifhorn und Wolfsburg 50 Prozent der Weiterbildungskosten als Zuschuss erhalten. Bei der Qualifizierung von Beschäftigten können darüber hinaus nachgewiesene Freistellungskosten (Lohn oder Gehalt) auf den finanziellen Eigenanteil angerechnet werden. Im günstigsten Fall beträgt die Förderung somit 90 Prozent (bzw. 70 Prozent im Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg) der Maßnahmenkosten bei einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro pro Haushaltsjahr (4000 Euro im Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg).

Die Freistellung der Mitarbeiter ist nicht zwingend vorgegeben.

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber können für ihre eigenen Weiterbildungen keine Freistellungskosten geltend machen.

Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten?

Der Antrag muss vor dem verbindlichen Abschluss des Vertrags mit dem Bildungsträger bei der zuständigen Regionalen Anlaufstelle (RAS) gestellt und bewilligt werden. Er sollte daher mit einer Kopie der Weiterbildungsbeschreibung (Inhalte, Kosten, Zeiten und Dauer, Ort der Durchführung) mit einer entsprechenden Vorlaufzeit eingereicht werden.

Hinweis:
Sie können sich schon vor Ihrer Annahme des Förderangebotes einen Teilnehmerplatz beim Bildungsträger reservieren, unter der Voraussetzung, dass der Bildungsträger folgende Erklärung von Ihnen schriftlich akzeptiert:
"Ich melde mich für die Weiterbildung _____________ vom________ bis __________ vorbehaltlich der Zusage auf eine IWiN-Förderung an und reserviere mir hiermit den Platz für die oben genannte Weiterbildung. Sofern keine IWiN-Förderung gewährt wird, besteht das Recht zum Rücktritt."

Wie erfolgt die Auszahlung der Fördersumme?

Das Unternehmen zahlt die Rechnung für die Bildungsmaßnahme. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Weiterbildung von der Regionalen Anlaufstelle an das Unternehmen gezahlt.

Für die Zahlung des Zuschusses benötigen wir nach Beendigung der Bildungsmaßnahme die Originalrechnung, eine Kopie der Teilnahmebescheinigung, einen Nachweis/Beleg der unternehmensseitigen Zahlung des Rechnungsbetrages sowie ggf. eine Erklärung über die erfolgte Freistellung.

Näheres zu Ansprechpartner, zum Antragsformular und zu den Förderkriterien können Sie der rechten Spalte entnehmen.

Antragsteller mit Betriebssitz in Wolfsburg oder im Landkreis Gifhorn wenden sich bitte an die zuständige regionale Anlaufstelle der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade:

Ute Wehling
Telefon 0531 / 1201211
wehling@hwk-bls.de

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