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FÖRDERFÄHIG

Weiterbildungsstipendium

Das 'Weiterbildungsstipendium' ist ein Programm des Bundesministers für Bildung und Forschung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird über einen knapp dreijährigen Zeitraum jeweils pro Jahr ein Betrag von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Höchstförderung von 6.000 Euro darf ausschließlich für Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden. Einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme trägt der/die Stipendiat/-in.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle ehemaligen 'Azubis', deren

1.Berufsausbildungsverhältnis bei der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg eingetragen war,
2.zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Stipendiatenprogramm höchstens 25 Jahre alt sind (Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit, freiwilligen Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes etc. werden bis zu drei Jahre angerechnet) und
3.eine besondere berufliche Begabung nachweisen können.

Das Programm richtet sich an junge berufliche Nachwuchskräfte,

-die in der Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote mit mindestens 87 Punkten oder besser als 'gut' (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), abgeschlossen haben,
-an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben
-oder die sich in der beruflichen Startphase - d. h. in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Ausbildung - im Betrieb besonders bewährt haben (als Nachweis ist hier eine Referenz des Beschäftigungsbetriebes erforderlich).


Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  1. Die Maßnahme läuft noch sechs Monate nach Aufnahme in die Förderung
  2. Der Antrag auf Aufnahme in die Förderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt
  3. Die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag gestellt (Konkrete Angabe: z. B. Bilanzbuchhalter, Meister).

Wo kann man sich bewerben?
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ist für die Auswahl und für die Betreuung der Stipendiaten zuständig. Im Dezember und April eines jeden Jahres findet das entsprechende Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt.

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DOKUMENT-NR. 5761

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