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MITMACHEN

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der IHK

Mit der Anmeldung werden folgende 'Allgemeine Teilnahmebedingungen' anerkannt; dies gilt zugleich für etwaige 'Besondere Teilnahmebedingungen', die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer bekannt gegeben werden.

1. Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei Weiterbildungsveranstaltungen erhält der Teilnehmer in der Regel eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Zu allgemeinen Informationsveranstaltungen wird im Regelfall keine Anmeldebestätigung verschickt.

2. Zahlungsbedingungen
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist das Teilnahmeentgelt - unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber) - sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Andere Zahlungsmodalitäten - z. B. Ratenzahlungen - sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Kosten für Lernmittel, Tests, Prüfungen, etc. werden gesondert berechnet. Der Teilnehmer erhält zur Zahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen ist. Bei Veranstaltungen mit geringem Entgelt (z. B. Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz) erfolgt die Bezahlung unmittelbar vor der Veranstaltung im Service-Center gegen Quittung.

3. Rücktritt und Kündigung
Es gelten die in den Einzelprogrammen vermerkten Bedingungen.

4. Absage von Veranstaltungen
Die IHK hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen Lehrgänge / Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten, Änderungen des Veranstaltungsortes sowie Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

5. Haftung
Die IHK haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrgangs / Seminars zur Verfügung gestellten Hard- und Software kann zu Schadenersatzanspruch seitens der IHK oder Dritter führen.

6. Ausschluss von der Teilnahme
Die IHK ist berechtigt, Lehrgangs- / Seminarteilnehmer in besonderen Fällen - z. B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung - von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Vergütungsanspruch seitens der IHK besteht in derartigen Fällen nicht.

7. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Informationen einverstanden.

8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Lüneburg.

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DOKUMENT-NR. 14638

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