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Elektronische Signatur / ChamberCard (Dokument-Nr.: 6791)
Externe Links
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e-Vergabe-Plattform des Bundes (Link: http://www.evergabe-online.de)
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Unter dem Schlagwort 'e-Vergabe' werden öffentliche Ausschreibungen nicht nur pim Internet veröffentlicht - auch die Angebotsabgabe, Angebotszuschläge, die Vertragsabschlüsse und der übliche Geschäftsverkehr werden online abgewickelt. Das gesamte Vergabeverfahren ist damit schneller, kostengünstiger und transparenter. Die elektronische Signatur kommt dabei in ihrem ganzen Funktionsumfang zum Einsatz:
Wenn Sie die IHK-Signaturkarte für die Teilnahme an Ausschreibungen einsetzen wollen, informieren Sie sich bitte im Einzelfall rechtzeitig, ob die IHK-Signaturkarte eingesetzt werden kann. Erkundigen Sie sich außerdem über die Sicherheit der Datenübertragung und Datensicherheit. Vor einem Erwerb oder der Verwendung einer Anwendung ist diese auf ihre Verwendungsfähigkeit für die beabsichtigte Nutzung und die Mindestsystemvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen und ggf. weitere Informationen von dem jeweiligen Hersteller bzw. Betreiber einzuholen.
e-Vergabe - die Vergabeplattform des Bundes
Auf der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes können Sie sich mühelos über alle aktuellen Ausschreibungen des Bundes und der teilnehmenden Länder und Kommunen informieren. Außerdem könnnen Sie Verdingungsunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anfordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilnehmen. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.
Der Bund forciert die vollständige elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren und definiert in einem Stufenplan die Branchen, für die die Online-Vergabe verbindlich gelten soll. Seit dem 1. Oktober 2007 gilt für Angebote über IT-Produkte und Produkte der Telekommunikation, dass die Vergabestellen des Bundes Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren müssen. Seit dem 1. März 2009 können bei neuen Verfahren im Kfz-Bereich die Verdingungsunterlagen nur noch elektronisch über die e-Vergabe angefordert werden. Seit dem 1. Juli 2009 werden Angebote von Kfz-Herstellern nur noch in elektronischer Form akzeptiert. Für Kfz-Ausrüster/ -Aufbauer wie für alle anderen Branchen erfolgte die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe zum 1. Januar 2010.
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