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NEBENKOSTEN SICHTBAR GEMACHT

Was ist ein Gebäudeenergieausweis?

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Manche Eigentümer und Vermieter von Gebäuden wissen nur wenig über deren Energiebedarf. Die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie das Energieeinspargesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) sorgen für Transparenz bei Energiebedarf und Energiekosten. Seit 2009 ist der Energieausweis für Gebäude Pflicht. Damit ist es leichter, Einsparpotenziale zu finden und den Energiebedarf von Gebäuden zu vergleichen. Ausnahmen von der Pflicht gibt es allerdings auch: Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Gebäude mit niedrigem Energiebedarf brauchen keinen Gebäudeenergieausweis.

Weitere Informationen zu diesem Energieausweis sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz abrufbar sowie unter der von der Deutschen Energieagentur (dena) eingerichteten Hotline, Tel. 08000 / 736 734, erhältlich.

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