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ZUSCHÜSSE

KfW-Förderung 'Energieberatung Mittelstand'

Die 'Energieberatung Mittelstand' ist das Nachfolgeprogramm des KfW-Sonderfonds Energieeffizienz. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten über dieses Förderprogramm bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung erstattet. Fördervorausetzung sind jährliche Energiekosten von mindestens 5000 Euro. Die IHK Lüneburg-Wolfsburg ist als KfW-Regionalpartner offizieller Ansprechpartner für die Antragstellenden. Anträge und Abrechnungsunterlagen werden von dieser Stelle geprüft.

Seit dem 16. März 2012 können Sie für das Förderprogramm 'Energieberatung Mittelstand' Anträge stellen. Das neue Programm beinhaltet wesentliche Änderungen im Programminhalt sowie Vereinfachungen in der Abwicklung.

Wesentliche Programmänderungen:

  • Unternehmen sind antragsberechtigt ab Energiekosten von mindestens 5000 Euro/Jahr
  • Es gibt keine Einschränkung für ein maximal förderfähiges Tageshonorar mehr. Die maximal förderfähigen Beratungskosten bleiben dieselben.
  • Nach Abschluss der Energieeffizienzberatung wird es eine Frist von einem Monat zur Einreichung der Abschlussunterlagen geben. 

Vereinfachung der Programm abwicklung:

  • Der Beratervertrag muss nicht mehr eingereicht werden.
  • Der Kontoauszug muss nicht mehr eingereicht werden.
  • Die Möglichkeit, den Zuschuss an Dritte abzutreten entfällt.

Was ist der Sonderfonds Energieeffizienz?

Der KfW-Sonderfonds erstattet bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Energieffizienzberatung. Ein unabhängiger, von der KfW registrierter Energieberater Ihrer Wahl stellt eine Energiebilanz Ihres Unternehmens auf, zeigt die größten 'Stromfresser' und erstellt ein Konzept für Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen, deren Standort innnerhalb Deutschlands liegen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Initial- und eine Detailberatung. Die Initialberatung erstellt eine Energiebilanz des Unternehmens und zeigt energetische Schwachstellen auf, die Handlungsbedarf erkennen lassen. Dafür werden 80 Prozent der Kosten für zwei Beratungstage erstattet. Die Bemessungsgrenze des Energieberaters liegt bei einem Tagessatz von 800 (insgesamt werden maximal 1280 Euro erstattet). Die Detailberatung erstellt ein Konzept für Maßnahmen zur Energieeinsparung. Hhierbei werden 60 Prozent der Beratungskosten erstattet (bei einer maximalen Beratungsdauer von 10 Tagen à 800 Euro bis maximal 4800 Euro). Im dritten Schritt können bei Bedarf zinsverbilligte Kredite für besonders energieeinsparende Investitionen im Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Sie sind interessiert?

Dann setzen sich mit Ihrem IHK-Ansprechpartner für ein Energiecoaching in Ihrem Unternehmen in Verbindung. Mehr Informationen zu der 'Energieberatung Mittelstand' und anderen Fördermöglichkeiten der KfW finden Sie unter www.kfw.de.

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