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Beratung zu gewerblichen Schutzrechten (Dokument-Nr.: 6259)
SCHUTZ FÜR DESIGN
Geschmacksmuster
Der Erfolg eines neuen Produkts hängt immer mehr vom Design ab. Das Geschmacksmuster kann sowohl die ästhetische Farb- oder Formgestaltung als auch typographische Schriftzeichen schützen. Der Schutz soll Nachbildungen durch Konkurrenten verhindern.
Seit dem Inkrafttreten der 'EU-Geschmacksmusterverordnung' ist der europaweite Designschutz möglich. Mit dieser Verordnung wird das Netz des Schutzes des geistigen Eigentums innerhalb der Europäischen Union ein wenig dichter.
Deutsche Geschmacksmuster
Nach dem nationalen Geschmacksmustergesetz werden als 'Muster und Modelle' neue und eigentümliche Erzeugnisse geschützt.
Als Muster können neu gestaltete Oberflächen, (z. B. von textilen Stoffen oder von Tapeten) und als Modell die plastisch, also räumlich neu gestaltete äußere Form z. B. von Haushaltsgeräten, von Möbeln, von Modeschmuck, von Erzeugnissen der Unterhaltungselektronik, von Fahrzeugen usw. zum Schutz beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Sie werden nach dem üblichen Sprachgebrauch als Geschmacksmuster bezeichnet.
Wichtig für den Anmelder eines Geschmacksmusters ist es zu wissen, dass nach der Gesetzeslage das Geschmacksmuster ein sog. ungeprüftes Recht ist.
Anders als z. B. im Patentanmeldeverfahren darf das DPMA nicht prüfen, ob die Schutzvoraussetzungen für die Entstehung des Rechts erfüllt sind. Nicht überprüft wird daher, ob das Muster tatsächlich neu und eigentümlich ist und ob der Anmelder zur Anmeldung überhaupt berechtigt ist.
Dies sind Fragen, die im Streitfall von den ordentlichen Gerichten entschieden werden. Die Eintragungsurkunde besagt damit lediglich, dass vor dem DPMA ein Anmeldeverfahren durchgeführt wurde, welches mit der Eintragung des/der Geschmacksmuster/s im Musterregister abgeschlossen wurde.
Zur Anmeldung, den Gebühren und anderen interessierenden Fragen vgl. das Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder (R5704) und das Formular Antrag auf Eintragung in das Musterregister (R5703). Gemäß § 7 Abs. 8 Geschmacksmustergesetz kann der Anmeldung ein Verzeichnis beigefügt werden, welches die Warenklassen angibt, in die das Muster oder Modell einzuordnen ist. Nach den in der hierfür maßgeblichen Locarno-Klassifikation enthaltenen Warenklassen können Sie hier suchen. Geschmacksmuster können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronisch angemeldet werden.
Mit der Eintragung in das Musterregister werden die Geschmacksmuster veröffentlicht.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ermöglicht mit einer Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marke, Muster und Modelle) einen einheitlichen Schutz für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Für die Anmeldung stehen Formulare zur Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Verfügung. Weitere Einzelheiten können den Hinweisen zum Anmeldeformular entnommen werden. Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen können auch beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Weiterleitung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereicht werden.
Internationale Registrierung von Mustern und Modellen
Aufgrund des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung von gewerblichen Mustern und Modellen können Geschmacksmuster mit einer Anmeldung gleichzeitig in mehreren Mitgliedsstaaten des Abkommens geschützt werden. Für die Hinterlegung ist das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zuständig. Eine vorherige nationale Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nähere Einzelheiten können folgenden, von der WIPO herausgegebenen Unterlagen entnommen werden. Sie sind bei der Auskunftsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts erhältlich.
- Merkblatt 'Allgemeine Informationen' zum Haager Abkommen
- 'Merkblatt betreffend die Internationale Hinterlegung gewerblichen Muster und Modelle'
- Formular 'Application for the international deposit of industrial designs'
- Anmerkungen zum Formular für internationale Hinterlegungen
- Bestimmungen über die Darstellung des hinterlegten Gegenstandes, bzw. der hinterlegten Gegenstände und die Beschreibung der charakteristischen Merkmale
- Gebührentabelle
Hier können Sie sich beraten lassen
Die Industrie- und Handelskammer bietet eine kostenfreie Patentberatung mit erfahrenen Patentanwälten an jedem ersten Mittwoch im Monat an.
Broschüre
Eine Informationsbroschüre zu Geschmacksmustern können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt bestellen.

