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VERBRAUCHERSCHUTZ

Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist am 1. Dezember in Kraft getreten (BGBl. I S 2178) und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Schwerpunkte des neuen ProdSG:

  • Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und ver­besserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwa­chung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Si­cherheitsniveau der Produkte - und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei. Mit der Einführung eines einheitlichen Richtwerts von 0,5 Stichproben je 1000 Einwohner wird sichergestellt, dass es bei der Marktüberwachung zu keinem Ungleichgewicht bei den Kontrollen auf den Ländermärkten kommt.
  • Die Bestimmungen zum GS-Zeichen sind im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur In­formation der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage 'geprüfte Sicherheit' beein­flusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei.

Insgesamt wird die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Markt­überwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Bei­trag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern.

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