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Explosionsschutzverordnung (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gsgv_11/gesamt.pdf)
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Das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist am 1. Dezember in Kraft getreten (BGBl. I S 2178) und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.
Schwerpunkte des neuen ProdSG:
Insgesamt wird die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern.
Detaillierte Informationen: BMAS
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