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Eine Marke macht es möglich, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Sie muss bestimmten Waren und Dienstleistungen zugeordnet sein, für die Schutz beansprucht wird.
Mit welchen Begriffen die Waren und Dienstleistungen bezeichnet werden, ist in der Nizza-Klassifikation einheitlich geregelt. Die Begriffe sind systematisch nach Klassen gruppiert.
Die Klassifikation von Nizza, ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen, wird regelmäßig überarbeitet. Im Januar des kommenden Jahres erscheint eine neue Ausgabe.
Markenanmeldungen, die ab Januar 2012 eingehen, werden nach der neuen Ausgabe der Klassifikation von Nizza behandelt. Anmelder, die nach diesem Zeitpunkt noch die bisherige 9. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation verwenden, müssen damit rechnen, dass die von ihnen vorgenommene Gruppierung vom Amt beanstandet wird. Es kann zu Verzögerungen bei der Markeneintragung kommen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der 9. Ausgabe
In der 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza wurden die Klassifikationsregeln vollständig überarbeitet. Hinzugekommen sind viele neue Begriffe. Außerdem wurden bisher geltende Begriffe gestrichen und es gibt Änderungen in der Zuordnung zu den einzelnen Klassen.
Was ändert sich im Einzelnen?
Weitere Einzelheiten finden Sie in dieser Übersicht.
Quelle: DPMA
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