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UMWELTGERECHTES GESTALTEN

Ökodesign-Richtlinie verpflichtet

Mit der so genannten Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderugnen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.

Die Ökodesign-Richtlinie wurde 2005 erlassen und im März 2008 durch das 'Energiebetriebene-Produkte-Gesetz' (EBPG) in deutsches Recht überführt. Konkrete Vorschriften für einzelne Produkte ergeben sich jedoch nicht unmittelbar aus der Richtlinie oder dem Gesetz. Vielmehr werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen erst nach und nach in so genannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Diese werden in Form, einer Verpordnung erlassen und sind damit in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

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