Externe Links
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Technische Regeln für Gefahrstoffe (Link: http://www.baua.de/prax/ags/trgs.htm)
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IGS-public (Link: http://igsvtu.lanuv.nrw.de/igs_portal/)
Sie befinden sich hier: IHK > Innovation und Umwelt > Umweltschutz > Betrieblicher Umweltschutz > Verantwortung bei Gefahr
Mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden EU-Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit in deutsches Recht umgesetzt. Von besonderer Bedeutung ist das vom Gefährdungspotenzial des Stoffes abhängige Schutzstufenkonzept, das einen systematischen und umfassenden Rahmen für eine Gefährdungsbeurteilung für Stoffe mit toxischen und physikalisch-chemischen Eigenschaften vorgibt. Die GefStoffV formuliert Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Betriebe können individuelle Lösungen entwickeln. Hilfestellung leisten dabei die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Statt der bisherigen Grenzwertbezeichnungen 'Maximale Arbeitplatzkonzentration' (MAK) und 'Technische Richtkonzentration' (TRK) gibt es nur noch einen 'Arbeitsplatzgrenzwert' (AGW).
Informationen zu Gefahrstoffen
Das Informationssystem gefährliche/umweltrelevante Stoffe IGS-public des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen stellt Informationen zu mehr als 25.000 gefährlichen Stoffen schnell, einfach zugänglich und kostenfrei zur Verfügung. Es soll vor allem Mitarbeiter, die nicht über chemische Fachkenntnisse verfügen, über den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Chemikalien informieren.
IGS-public bietet umfangreiche Informationen aus den Bereichen Umweltschutz (Wasser, Boden, Luft, Transport), Arbeitsschutz und Verbraucherschutz. Auch Informationen zur Gesundheitsgefährdung und zur Ersten Hilfe sind in IGS-public abrufbar.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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