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Seit 2009 müssen Betriebe, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen, ihr Personal schulen lassen. Denn laut Chemikalien-Klimaschutzverordnung muss bei Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen das Entweichen dieser Gase in die Atmosphäre vermieden werden. Bislang konnten einige Personengruppen noch von Übergangsfristen in der Verordnung profitieren, doch diese laufen bald ab. Konkret betroffen sind Unternehmen, die Brandschutzsysteme, Feuerlöscher oder Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen herstellen oder warten.
Vorläufige Bescheinigungen für Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern laufen aus
Personen, die Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern ausüben und denen aufgrund ihrer Berufserfahrung im vergangenen Jahr von der IHK oder HwK eine vorläufige Sachkundebescheinigung erteilt wurde, sollten sich schnell um einen Sachkundelehrgang kümmern. Sie müssen seit dem 5. Juli 2010 im Besitz einer endgültigen Sachkundebescheinigung sein, damit sie weiterhin rechtmäßig in ihrem Beruf arbeiten dürfen. Voraussetzung für den Erwerb der Sachkundebescheinigung ist, dass sie eine Sachkundeprüfung bestehen.
Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erstmals Bescheinigung nötig
Seit 2010 brauchen auch diejenigen Arbeitnehmer, die an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen arbeiten, zwingend eine Sachkundebescheinigung. Sie müssen allerdings keine Prüfung absolvieren, sondern an einem Lehrgang teilnehmen. Der ist in der Regel in ein bis zwei Tagen geschafft. Sofern es sich noch um Auszubildende handelt, können diese die Sachkunde auch im Rahmen ihrer Ausbildung in einem Kfz-Beruf erlernen. Die IHK erteilt die Sachkundebescheinigungen dann, wenn der Betrieb bescheinigt, dass sämtliche Qualifikationen, die normalerweise im Rahmen des Lehrgangs vermittelt werden, Bestandteil der Ausbildung waren.
Keine Sachkundebescheinigung während der Ausbildung nötig
Vermittelt ein Betrieb während der Ausbildung etwa zum Kraftfahrzeugmechatroniker oder zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Klimaanlagen, handelt er damit nicht rechtswidrig. Denn im Rahmen der Ausbildung soll ja erst die sachkundige Handhabe von Kfz-Klimaanlagen erlernt werden, sodass eine Sachkundebescheinigung vom Auszubildenden in diesem Moment noch nicht verlangt werden kann. Der Ausbilder muss dann aber über eine Sachkundebescheinigung verfügen.
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