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KLIMASCHUTZ

Regeln im Umgang mit Treibhausgasen

Wer mit fluorierten Treibhausgasen umgeht, hat seit Juli 2009 viele Pflichten. Zahlreiche Betriebe, die ortsfeste Kälte- oder Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzsysteme installieren, warten oder instand halten, brauchen seit 2009 eine neue Bescheinigung, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Darüber hinaus müssen viele Personen, die Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen ausführen, zukünftig eine Sachkundebescheinigung erwerben. Dies sehen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die europäische F-Gase-Verordnung vor.

Bescheinigung für Betriebe

Eine Pflicht zum Erwerb der Bescheinigung entsteht dann, wenn die Kälte- oder Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzsysteme das Gas Schwefelhexafluorid oder bestimmte teilfluorierte bzw. perfluorierte Kohlenwasserstoffe enthalten.

Die betroffenen Betriebe haben einen Anspruch auf Erteilung eines solchen Zertifikats, wenn sie Personal beschäftigen, das die Sachkunde für die betreffenden Tätigkeiten hat. Diese Sachkunde muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Betriebe, die mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern arbeiten, müssen zusätzlich das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen nachweisen und belegen, dass sie die technische Ausstattung besitzen.

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