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EINFACHES VERFAHREN

Digitaler Abfallbegleitschein

Seit 2007 gelten das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und die zugehörige Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung . Die Regelungen erlauben, das abfallrechtliche Nachweisverfahren auch in elektronischer Form abzuwickeln. Medienbruchfrei läuft das Verfahren mit qualfizierter elektronischer Signatur, die die nötige technische und rechtliche Absicherung schafft.

Die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung behandelt in Abschnitt 4, § 19 ausdrücklich die Signatur: „Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.” Dies betrifft insbesondere die elektronischen Nachweiserklärungen und Begleitscheine, aber auch andere beim Abfallnachweisverfahren anfallende Dokumente. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein geschaffen.

Seit 2011 müssen die Beteiligten zwingend die qualifizierte, elektronische Signatur benutzen. Die betroffenen Mitarbeiter auf Seiten der Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger benötigen jeweils eine individuell auf sie ausgestellte, qualifizierte, elektronische Signaturkarte - mit der Sie jeweils zu gegebener Zeit die elektronischen Daten authentisieren müssen.

Wie sieht das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Praxis aus?
Um den elektronischen Abfallnachweis im Betrieb einzusetzen, empfiehlt sich für die betroffenen Unternehmen je nach Nutzungsgrad und vorhandener Ausstattung eine der folgenden Varianten zur Zustellung an die ZKS-Abfall (zentrale Koordinierungsstelle Abfall):

Teilnahmevariante:Ausgangslage:
Variante 1Nutzung des Länder-eANV
  • gelegentliche Nutzung
  • geringe Anzahl an Begleitscheinen
  • manuelle Eingabe akzeptabel
Variante 2Nutzung eines Dienstleisters durch
a) Erwerb einer geeigneten Software
b) Nutzung einer Plattform des Dienstleisters
c) Kombination aus a) und b)
  • EDV-System vorhanden
  • komfortable Eingabe
  • eine Anbindung der bestehenden Hintergrundsysteme ist möglich
Variante 3Entwicklung einer eigenen Software
  • komplexe, vollautomatische Prozesse
  • viele Transaktionen

Zur Auswahl steht das Webportal der Länder (Länder-eANV). Hierüber sollen die benötigten Formulare zur Erstellung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen kostengünstig bereitgestellt werden. Es eignet sich vor allem für Unternehmen, die nur einzelfallweise mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu tun haben.

Daneben existieren mehrere dezentrale Abfallmangementsysteme, die die Anforderungen der Abfallnachweisverordnung erfüllen und Workflowfunktionen bereitstellen, dafür aber kostenpflichtig sind. Eine Anbieter-Übersicht finden Sie in dem NIHK-Merkblatt . Mit der IHK-Signaturkarte können seit Februar 2007 die Abfallmanagementsystem Modawi, Nsuite sowie die von der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) favorisierte Abfallmanagementsoftware Zedal genutzt werden.

Das Bundesumweltministerium hat einen Leitfaden zur Einführung des eANV für KMU herausgegeben.

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