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MERKBLATT

Abfall-Transportgenehmigung

Das Merkblatt für Abfall-Beförderer , das das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt hat, informiert über die Abfall-Transportgenehmigung und hilft bei der Antragstellung. Wenn darüber hinaus mit Abfällen gehandelt wird, ist auch das Merkblatt für Abfallvermittler zu beachten.

Zuständige niedersächsische Behörde für die Erteilung von Transportgenehmigungen gemäß § 49 Krw-/AbfG:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Str. 3
31134 Hildesheim

Ansprechpartner:
Heike Rucz, Tel.: 05121 / 163-137
heike.rucz@gaa-hi.niedersachsen.de

Dirk-Dieter Schultze, Tel: 05121 / 163-237
dirk-dieter.schultze@gaa-hi.niedersachsen.de

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