. .
Illustration

SICHERHEITSLEISTUNGEN

Abfallentsorgungsanlagen

Als finanzielle Absicherung für Nachsorgemaßnahmen nach Stilllegung müssen Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Sicherheitsleistungen hinterlegen. Das Niedersächsische Umweltministerium hat durch Erlass geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter eine Sicherheitsleistung verlangen können und was als Sicherheitsleistung anerkannt wird. Durch die Sicherheitsleistungen soll ausgeschlossen werden, dass nach Stilllegung von Abfallentsorgungsanlagen aufgrund von Umweltgefahren, z. B. durch liegengelassene Abfälle oder Bodenverunreinigungen, Kosten zu Lasten der Allgemeinheit entstehen. Weitere Informationen zu den Sicherheitsleistungen und den Erlass erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 16566

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-138
  • Fax: 04131 742-239

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA

  • MEISTGELESENE ARTIKEL

Ab 2013 gilt ein neues Rundfunkgebührenmodell. Die Mehrheit der Betriebe muss künftig mehr an die GEZ zahlen – egal, ob Radios oder TV genutzt werden oder nicht. mehr