Externe Links
-
Erlass (Link: http://www.mu1.niedersachsen.de/master/C5631313_N11280_L20_D0_I598.html)
Sie befinden sich hier: IHK > Innovation und Umwelt > Umweltschutz > Recycling > Abfallentsorgungsanlagen
Als finanzielle Absicherung für Nachsorgemaßnahmen nach Stilllegung müssen Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen Sicherheitsleistungen hinterlegen. Das Niedersächsische Umweltministerium hat durch Erlass geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter eine Sicherheitsleistung verlangen können und was als Sicherheitsleistung anerkannt wird. Durch die Sicherheitsleistungen soll ausgeschlossen werden, dass nach Stilllegung von Abfallentsorgungsanlagen aufgrund von Umweltgefahren, z. B. durch liegengelassene Abfälle oder Bodenverunreinigungen, Kosten zu Lasten der Allgemeinheit entstehen. Weitere Informationen zu den Sicherheitsleistungen und den Erlass erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz.
0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)
© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Die IHK vertritt die Interessen von über 60.000 gewerblichen Unternehmen aus den Landkreisen Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Celle und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg gegenüber Politik und Verwaltung.
© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Für die Richtigkeit können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.