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EMAS-Registrierstellen in Niedersachsen (Dokument-Nr.: 5952)
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Antrag EMAS-Registrierung
(PDF, 77 KB) (Dokument-Nr.: 209471)
Externe Links
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EMAS-Register (Link: http://www.emas-register.de/)
Sie befinden sich hier: IHK > Innovation und Umwelt > Umweltschutz > Umweltmanagement > IHK als Registrierungsstelle
Die Internetplattform 'EMAS' ist für alle deutschen Registrierungsstellen das zentrale Instrument. Sie erfasst und meldet Organisationen, die am Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) teilnehmen. Die Präsentationsplattform macht eine Suche nach Standorten, Branchen und Bundesländern möglich. Die Registrierungsnummer der EMAS-Organisationen im IHK-Bezirk Lüneburg-Wolfsburg beginnt stets mit der Kennung 'D-151-'.
Aufgaben der IHK
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ist als EMAS-Registrierungsstelle nicht nur für den eigenen Bezirk zuständig. Sie hat diese Aufgaben auch von den Handelskammern Bremen und Hamburg sowie den Industrie- und Handelskammern Braunschweig, Bremerhaven, Flensburg, Kiel, Lübeck, Oldenburg, Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Ostfriesland und Papenburg sowie Rostock und Stade / Elbe-Weser-Raum übernommen. Die IHK berät und begleitet Institutionen und Unternehmen, die am europäischen Umweltmanagementsystem und Umweltbetriebsprüfungsprogramm EMAS teilnehmen.
Beratungsphase
Bevor der Antrag auf Registrierung gestellt wird, setzt sich das Unternehmen, ein externer Umweltberater oder der beauftragte Umweltgutachter mit der Registrierungsstelle in Verbindung, um Details des Verfahrens zu klären. Im Mittelpunkt der Beratungsphase stehen die Gestaltung der Umwelterklärung, die Erläuterung des Registrierungsverfahrens und die Zuordnung des Unternehmens zu den Wirtschaftszweigen gemäß Wirtschaftsstatistik. Außerdem erkundigen sich Unternehmen nach möglichen öffentlichen Finanzierungshilfen.
Formale Prüfung durch die IHK
Sobald der Antrag bei der Register führenden IHK eingegangen ist, wird er auf Vollständigkeit geprüft. Der Umweltgutachter bzw. die Umweltgutachterorganisation muss über die Fachkunde verfügen, die zur Begutachtung zur Ausstellung der Gültigkeitserklärung erforderlich ist. Neben diesen formalen Kriterien prüft die IHK auch, ob die Umwelterklärung grobe Verstöße gegen die Vorgaben der einschlägigen Verordnung enthält. Grobe materielle Verstöße liegen z. B. dann vor, wenn sämtliche Umweltziele des Unternehmens nicht quantifizierbar sind.
Anhörung der Umweltbehörden
Wesentlicher Bestandteil des Registrierungsverfahrens ist die Beteiligung der zuständigen Umweltbehörden. In Niedersachsen sind dies die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sowie die Kommunen in ihrer Eigenschaft als untere Abfall-, Wasser- und Naturschutzbehörden bzw. in Einzelfällen zusätzlich die Bergämter. Die Behörden werden über das Registrierungsverfahren informiert und bekommen Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Bedenken gegen die Eintragung vorzutragen und Verstöße gegen einschlägige Umweltvorschriften zu benennen.
Wenn die Prüfung ergibt, dass die Vorgaben des Öko-Audit-Systems (EMAS) erfüllt sind und die zuständigen Umweltbehörden keine Bedenken vortragen, wird das Unternehmen von der IHK in das europäische Register eingetragen. Neben der jährlichen Umwelterklärung muss das Unternehmen spätestens nach drei Jahren eine neue validierte Umwelterklärung vorlegen. Wenn bei der Registrierungsstelle die Beschwerde eingeht, dass ein Verstoß gegen Umweltvorschriften vorliegt, prüft die IHK, ob die Beschwerde Relevanz für die Eintragung hat.
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