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Einer gezielten Anfrage durch einen Interessenten sollte der Exporteur mit einem aussagefähigen Angebot antworten. Bei der Exportkalkulation müssen alle dem Exporteur zusätzlich entstehenden Kosten zu dem Einstands-/Herstellungspreis hinzugerechnet werden. Hier sind jeweils die spezifischen Vertragsvereinbarungen zu beachten. Der so ermittelte Verkaufspreis lässt einen Vergleich mit den marktüblichen Preisen im Empfangsland zu.
Gemäß den vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms) kommen zu diesem Preis noch entsprechende Transport- und Transportversicherungskosten, Be- oder Entladekosten, Lagerkosten, Finanzierungs- und Kreditversicherungskosten sowie Einfuhrabgaben des Empfangslandes hinzu. Bei der Erstellung des Angebotes ist unbedingt darauf zu achten, ob und gegebenenfalls welche Incoterms verwandt werden.
Grundsätzlich sollten Anfragen aus dem Ausland immer beantwortet werden, auch dann wenn Sie unter Umständen an einem neuen Auftrag zurzeit nicht interessiert sind. Die Wettbewerbslage kann sich jederzeit ändern und dann können geknüpfte Geschäftsbeziehungen von Nutzen sein. Ein einmal verprellter Kunde kommt so leicht nicht wieder. Außerdem ist es ein Gebot der Höflichkeit, Anfragen umgehend zu beantworten.
Im Schriftverkehr mit ausländischen Kunden sollte auch der Grundsatz beachtet werden, Briefe in der Sprache zu beantworten, in der sie abgefasst sind. Sollte dies nicht möglich sein dann mindestens in einer in dem jeweiligen Absatzgebiet bevorzugten Fremdsprache (z. B. in Englisch, Französisch oder Spanisch). Nach Möglichkeit sind dem Angebot Warenproben, Prospekte (falls nicht in der Landessprache des Interessenten, dann in einer internationalen Sprache), Kataloge usw. beizufügen. Das Angebot sollte in Form und Inhalt klar und gefällig gestaltet sein. Bei der Abfassung sollte mit größter Sorgfalt gearbeitet werden. Unbedingt ist auf den Zeitraum der Gültigkeit hinzuweisen, damit der Kunde auf dieser Basis auch disponieren kann. Neben der Beschreibung des Produktes, sollten auch Verkaufsunterlagen wie zum Beispiel Prospekte dem Angebot beigefügt werden.
Folgende Bestandteile sollten auf jeden Fall Inhalt eines Vertrags sein:
- | Angebotsgegenstand, Bezeichnung und Beschreibung des Artikels |
- | Angabe aller Möglichkeiten in der Ausführung (Farbe, Design), |
- | der verbindlichen Preise in der entsprechenden Währung, |
- | eventuelle Nachlässe (Mengenrabatt, Skonti, Einführungsrabatte usw.), |
- | Lieferbedingungen (Lieferzeit, Incoterms) |
- | Zahlungsbedingungen (z. B. Kassa gegen Dokumente, Stellung eines unwiderruflichen, bei Lieferung fälligen Akkreditivs eines Geldinstitutes usw.), |
- | Verpackungsart |
- | verbindlicher Zeitraum für das Angebot (z.B. 6 Monate) |
- | Hinweis auf Gerichtsstand bei Streitigkeiten |
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