Die Waren- bzw. Zolltarifnummer ist warenspezifisch und stellt eine wichtige Basisinformation für alle Import- und Exportgeschäfte dar. Grundlage auf internationaler Ebene ist die Konvention der Weltzollorganisation (WCO) über das Harmonisierte System zur Beschreibung und Codierung von Waren und Gütern, die derzeit von rund 180 Staaten und Gebieten angewandt wird. Das Harmonisierte System verwendet 6 Ziffern für die Codierung von Waren, wobei es zulässig ist, auf nationaler Ebene darüber hinausgehende Untergliederungen vorzunehmen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf verständigt, für statistische Zwecke ein Nummernsystem mit acht Ziffern zu verwenden: die 'Kombinierte Nomenklatur', in Deutschland bekannter als 'Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik'. Für die Anwendung des gemeinsamen europäischen Zolltarifs (TARIC) sind wegen der sehr starken Differenzierungen allerdings 10 Ziffern erforderlich. FürMeldungen, die in Deutschland abgegeben werden, muss eine 11. Ziffer ergänzt werden.
Praxis-Tipp:
Nachdem ausfuhrseitig keine Zölle erhoben werden, genügt bei Ausfuhranmeldungen die Angabe der 8-stelligen Warennummer. Die Informationen fließen auf dieser Basis in die Außenhandelsstatistik ein. Telefonische Auskünfte zu Warennummern, zu den bei Importen in die EU anfallenden Zollsätzen und ggf. zusätzlich erforderlichen Dokumenten erteilt die Zentrale Auskunft des Zolls:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Carusufer 3 - 5
01099 Dresden
Telefon: 0351 / 44834-520
Fax: 0351 / 44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Die achtstellige Warennummer finden Sie auch im Warenverzeichnis.
Bei Importen geht es immer auch um die korrekte Anwendung des gemeinsamen Zolltarifs. Deshalb wird bei Einfuhranmeldungen der TARIC-Code (10 Ziffern) gefordert, ggf. ergänzt durch eine auf nationaler Ebene vorgesehene zusätzliche Ziffer.
Auf den gemeinsamen europäischen Zolltarif (TARIC) und auf den 'Elektronischen Zolltarif' der deutschen Zollverwaltung kann auch online zugegriffen werden. Der Umgang damit und die Interpretation der recherchierten Ergebnisse setzt allerdings etwas Erfahrung voraus – rufen Sie uns einfach an, wenn Sie Hilfe benötigen.
Änderungen im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Zum 1. Januar 2012 ergeben sich eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA). Die Anpassungen, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, d. h. alle Veränderungen von Warennummern und besonderen Maßeinheiten, sind in einer Übersicht zusammengestellt bzw. gegenübergestellt. Sie steht als kostenloser Download der Änderungen im Warenverzeichnis zur Verfügung. Auskünfte über zurückliegende Zeiträume werden ebenfalls bei der Zentralen Auskunft des Zolls erteilt.