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Anmeldung mit Zollnummer (Dokument-Nr.: 199789)
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Konsulats- und Mustervorschriften (Dokument-Nr.: 6106)
GENEHMIGUNGEN UND LIZENZEN
Ausfuhrdokumente
Die notwendigen Bestimmungen sind zu beachten. Dies sind
- die Anmeldung zur Ausfuhr,
- die Beantragung der Ausfuhrgenehmigung bei ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware.
Der rechtliche Hintergrund wird durch die maßgebenden Gesetze gebildet z.B.:
Außenwirtschafts-Verordnung, Verbote und Beschränkungen. Alle übrigen Bestimmungen kommen aus dem Ausland. Somit ergeben sich die unterschiedlichsten Verfahrensvorschriften/Dokumente bei der Zollabfertigung.
Vordruck Nr. 0733, Einheitspapier (Bestimmung - Versendung/Ausfuhr)
Um die auszuführenden Waren in ein Zollverfahren zu überführen, bedarf es einer Zollanmeldung. Diese gilt gleichzeitig als Zollantrag. Die Zollanmeldung ist in der Regel schriftlich abzugeben. Bei einem Warenwert von unter 1.000 Euro gibt sich der Zoll in der Regel mit der mündlichen Form zufrieden. Die Ausfuhranmeldung wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für die Lieferungen in Länder außerhalb der EG (Drittländer) benötigt. Sie umfasst die notwendige zollrechtliche Dokumentation im Rahmen der Durchführung einer Warenausfuhr.
Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Einige Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft verlangen beim Import von Waren ein ,'Ursprungszeugnis', welches den nichtpräferentiellen Ursprung der Waren bescheinigt. Für unsere Mitgliedsfirmen und Kleingewerbetreibende stellen wir diese Ursprungszeugnisse gegen Vorlage der entsprechenden Ursprungsnachweise aus. Um eine vereinfachte Antragsbearbeitung zu ermöglichen, können die Ursprungszeugnisse jetzt auch online beantragt werden. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier.
Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 - EUR-MED
Die EUR 1 und EUR-Med dient zur zollfreien oder begünstigten Ausfuhr aus Ländern oder Ländergruppen, mit denen die EG Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperations- oder Assoziierungsabkommen geschlossen hat.
Handelsrechnung
Die Exportrechnung (engl. = commercial invoice) fordert den Empfänger auf, einen bestimmten Betrag für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen zu entrichten. Darüber hinaus ist die Exportrechnung Grundlage für die Verzollung. Die Exportrechnung dient der Überwachung des Devisenverkehrs sowie als Basis für die Ausfertigung weiterer Versand- und Versicherungsdokumente.
Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrlizenzen
In bestimmten Fällen werden Ausfuhrgenehmigungen verlangt, so z.B.: bei der Ausfuhr von mengenmäßig beschränkten (kontingentierten) Waren. Mit Hilfe der Ausfuhrliste kann festgestellt werden, ob dies der Fall ist (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz).
Ausfuhrlizenzen werden i. d. Regel bei der Ausfuhr von Agrarprodukten gefordert und dienen der Kontrolle von Einfuhren bestimmter Waren der Landwirtschaft und Fischerei aus Drittländern
Beglaubigungen von Exportrechnungen
Wir beglaubigen ihre Exportrechnungen und bestimmte weitere Dokumente, die Sie für Ihr Exportgeschäft benötigen. Auch hierfür sind wieder entsprechende Nachweise erforderlich. Die von den Importländern vorgeschriebene Aufmachung der Rechnung und des Ursprungszeugnisses können Sie mit dem Fachwerk 'K und M' Konsulats- und Mustervorschriften entnehmen.
Verkauf von Außenhandelsdokumenten
Wir halten ein umfangreiches Sortiment an Außenhandelsdokumenten für Sie vor, die Sie telefonisch oder per E-Mail bei unserem Service-Center gegen Rechnung bestellen können.

