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ATLAS-AUSFUHR

Häufig gestellte Fragen

1. ATLAS Allgemein


1.1. Ab wann muss ATLAS-Ausfuhr genutzt werden?
Seit Juli 2009 ist die elektronische Ausfuhranmeldung verpflichtend. Exporteure können die Papier-Zollanmeldung (das Einheitspapier) oder ein bewilligtes Handelsdokumentverfahren nur noch im Ausfallkonzept verwenden. Im Regelfall müssen jedoch die erforderlichen Daten in das ATLAS-System der Zollverwaltung eingegeben bzw. übermittelt werden.

1.2. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Daten elektronisch in ATLAS zu erfassen?

  • Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (sogenannte Vertreterlösung). Vollständige Auslagerung der Tätigkeit, nicht aber der Verantwortung.
  • Nutzung der Internetzollanmeldung der Zollverwaltung (s. externe Links).
  • Internetzollanmeldung (IAA)
    Bei der IAA erstellt der Exporteur über das Internet eine Ausfuhranmeldung, druckt diese aus und gibt den unterschriebenen Ausdruck bei seinem Binnenzollamt ab. Dort erfolgt das Einlesen der Daten in ATLAS. Auch die Ausfuhrbestätigung von der Grenzzollstelle muss der Exporteur nach erfolgter Ausfuhr bei seinem zuständigen Binnenzollamt abholen. Das einstufige Verfahren (Warenwert bis 3.000 Euro) ist problematisch. Bei diesem Verfahren erfolgt die Abfertigung der Ware in der Regel direkt an der Grenze. Kritisch ist hierbei vor allem, dass die Grenzzollstelle bereits bei Eingabe der Daten über die Internetzollanmeldung angegeben werden muss. Ein Wechsel der Grenzzollstelle ist nicht möglich. Unvollständige Ausfuhranmeldungen sind mit dieser Version der Internetausfuhranmeldung derzeit nicht möglich.

    Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus)
    Seit Mai 2009 ist diese Variante der Internetzollanmeldung in Betrieb. Ihre Merkmale:
    - digitale Signatur in Form eines Elster-Zertifikats (häufig bereits im Unternehmen vorhanden)
    - Speichermöglichkeiten
    - mit Zugelassenem Ausführer kombinierbar
    Für die IAA Plus ist wegen der digitalen Signatur keine händische Unterschrift erforderlich. Der Gang zum Binnenzollamt entfällt somit. Im Regelfall wird das Unternehmen die Zollbeschau im Betrieb beantragen, der Versand kann dann am Folgetag erfolgen. Dem Zollamt steht es frei, die Ausfuhr mit oder ohne Beschau freizugeben. Falls eine Beschau erfolgt, ist diese gebührenpflichtig. Die so genannte Überlassung erfolgt elektronisch. Die elektronische Rückmeldung von der Grenze erhält der Exporteur ebenfalls elektronisch. Bei unvollständigen Ausfuhranmeldungen bitte beachten: Die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung kann bei der IAA Plus nur durch den Ausführer / Anmelder abgegeben werden, der auch die unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben hat.

  • Nutzung einer Online-Lösung. Das exportierende Unternehmen nutzt zur Erstellung der Ausfuhranmeldung einen Online-Zugang eines Rechenzentrums. Die ATLAS-Software wird durch das Rechenzentrum gepflegt und bietet deutlich mehr Komfort als die Internetzollanmeldung. Die Online-Lösung wird entweder durch einen Dienstleister oder einen Softwareanbieter zur Verfügung gestellt. Diese Lösung eignet sich sowohl für Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Ausfuhrvorgängen als auch für Unternehmen mit kleinerem Aufkommen. Bei dieser Lösung wird noch zwischen der Teilnehmer-Online-Lösung und der Lösung mittels dezentralem Kommunikationspartner (DezKP) unterschieden. Der zentrale Unterschied liegt darin, dass bei der Teilnehmer-Online-Lösung (häufig auch ASP-Lösung genannt) eine Registrierung des Unternehmens bei der Koordinierenden Stelle ATLAS erfolgen muss, um eine Zugangsnummer (BIN, Beteiligten-Identifikationsnummer) zu erhalten. Bei der DezKP-Lösung stellt der DezKP (Dienstleister, Softwareanbieter) seine BIN zur Verfügung und wird somit zum ATLAS-Teilnehmer; allerdings nicht zum zollrechtlichen Vertreter. Die DezKP-Lösung erspart dem Exporteur die Erstellung der KoSt-Anträge. Die Teilnehmer-Online-Lösung kann auch mit dem dezentralen Kommunikationspartner kombiniert sein.

  • Kauf eigener Software im Rahmen von Inhouse-Lösungen. Hier wird sowohl die Software sowie auch die Einrichtung der Datenkommunikation im Unternehmen installiert. Diese Lösung eignet sich eher für große Unternehmen mit einer sehr großen Anzahl von Ausfuhrvorgängen.

1.3. Wo finde ich ATLAS-Dienstleister?
Eine Auswahl von Softwareanbietern, die zertifizierte ATLAS-Software verkaufen oder/und Online-Lösungen anbieten, hat die Zollverwaltung zusammengestellt.

1.4. Ist ATLAS eine deutsche Insellösung
In jedem der 27 EG-Mitgliedsstaaten gibt es eigene Zollverwaltungsprogramme, die die Vorgaben des Zollrechts umsetzen. Die deutsche Variante heißt ATLAS. All diese Systeme müssen untereinander kompatibel sein und Daten austauschen können.

1.5. Was bedeutet AES und ECS?
AES steht für Automated Export System (Überbegriff für die einzelnen nationalen elektronischen Ausfuhrsysteme). In Deutschland heißt das System ATLAS. ECS bedeutet Export Control System (europaweites IT-System, das die verschiedenen nationalen Abwicklungssysteme steuern und bündeln und eine 'Interoperabilität' zwischen ihnen herstellen soll).

1.6. Die gesetzlichen Vorgaben ändern sich durch ATLAS nicht. Was ändert sich durch ATLAS für mein Unternehmen?
Eine Papieranmeldung wird durch eine elektronische Meldung ersetzt. Dies bedeutet zunächst, dass ATLAS ihre Daten automatisch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Plausibilität prüft. Dies ist heute in diesem Umfang nicht möglich. ATLAS prüft auch, ob die jeweiligen Empfänger von den personenbezogenen Embargos (Terrorlisten) der EU erfasst sind. Ebenso erkennt das System, ob das vereinfachte Verfahren des Anmelders oder des Subunternehmers für diesen Warenverkehr Anwendung findet. Damit steigen die Anforderungen an die Zollanmeldungen deutlich. Darüber hinaus gibt es zusätzlich geänderte Abläufe für Zugelassene Ausführer.

1.7. Was ist bei Ausfuhrsendungen im Post- bzw. Eisenbahnverkehr zu beachten?
Ausfuhrsendungen im Post- bzw. Eisenbahnverkehr können ebenfalls über ATLAS-Ausfuhr angemeldet werden. Da in diesen Fällen der Anmelder die zuständige Ausgangszollstelle nicht kennt, ist diese frei wählbar. Der Ausgangsvermerk kommt im Postverkehr jedoch nicht in elektronischer, sondern in papiergestützter Form. 

1.8. Ersetzt meine ATLAS-Meldung auch Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, A.TR und das Ursprungszeugnis?
ATLAS ist ein Verfahren der Zollverwaltung und ersetzt nur das Einheitspapier, also ein deutsches bzw. EG-Zolldokument. Dokumente, die zwar in Deutschland vom Zoll (EUR.1, EUR-MED, A.TR) oder der IHK (Ursprungszeugnis) ausgestellt werden, aber für die Zollstelle im Empfangsland bestimmt sind, sind nach wie vor zu erstellen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, auch hier vereinfachte Verfahren zu nutzen.

1.9. Ist der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) eine Voraussetzung für ATLAS-Ausfuhr?
Nein, der AEO hat nichts mit ATLAS-Ausfuhr zu tun. Der AEO ist auch keine Voraussetzung für ein vereinfachtes Zollverfahren wie den Zugelassenen Ausführer. 

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