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VDI Nachrichten (Link: http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/)
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Im Zuge der Harmonisierung von Vorschriften in der Europäischen Gemeinschaft wurden mehrere Richtlinien erlassen, die auf die Produktsicherheit einer Maschine oder eines Arbeitsgerätes sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zielen. Aber auch für spezielle Bereiche, wie Kinderspielzeug oder Druckbehälter, gibt es mittlerweile einheitliche Richtlinien der EG. Die Einhaltung der jeweiligen Richtlinie wird durch ein CE-Zeichen auf dem Produkt demonstriert. Das Zeichen auf einer Maschine ist jedoch kein Gütesiegel, sondern der Nachweis, dass diese Maschine die entsprechenden Richtlinien einhält.
Falls eine Maschine oder ein anderes Produkt aus einem Drittland in die EU importiert wird, ist vorab zu klären ob dieses Produkt
ein CE-Kennzeichen tragen muss. Produkte, die unter die jeweiligen Richtlinien fallen, dürfen ohne CE-Zeichen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Importeur haftet zunächst für die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 – und die Rücknahme der Waren vom Markt. Es ist darauf zu achten, dass der ausländische Hersteller ein CE richtlinienkonformes Produkt liefert und es das CE-Kennzeichen trägt. Gleiches gilt natürlich für Produkte, die aus der EU stammen. Hier haftet in diesem Fall der Produzent. Die bereits gekaufte Ware darf dann jedoch nicht mehr vertrieben werden.
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