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SICHER ANGELEGT

Investitionsgarantien des Bundes

Der Gang ins Ausland, vor allem wenn er die 'emerging markets' betrifft, ist im besonderen Maße von Unsicherheiten geprägt, weil Änderungen der politischen Rahmenbedingungen unvorhersehbar und von den Unternehmen nicht zu beeinflussen sind. Risikovorsorge bei Direktinvestitionen in den Schwellen- und Entwicklungsländern bleibt daher ein wichtiges Thema. Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland sichern investive Engagements gegen politische Risiken. Sie sind daher wesentlicher Baustein des Risikomanagements. Größere Unternehmen kennen in der Regel diese Bundesgarantien.

Demgegenüber sind Investitionsgarantien bei den kleinen und mittleren Unternehmen noch zu wenig bekannt. Gerade diese Unternehmen, die ihre Chancen auf den Auslandsmärkten suchen, um hierzulande ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern zu können, wären aber gut beraten, sich über die Deckungsmöglichkeiten des Bundes zu informieren. Bundesgarantien schützen Beteiligungen, beteiligungsähnliche Darlehen und Dotationskapital gegen politische Risiken wie Verstaatlichung, Enteignung, Bruch von Zusagen, Krieg, Revolution, Aufruhr, Zahlungsverbot, Moratorium, Konvertierungs- und Transferproblemen. Voraussetzung für die Garantieübernahme sind neue Investitionen eines deutschen Unternehmens bei einem förderungswürdigen Vorhaben in einem Schwellen- oder Entwicklungsland, in dem für die Investition ein ausreichender Rechtschutz gewährleistet ist.

Als Förderinstrument der deutschen Außenwirtschaftspolitik bestehen die Investitionsgarantien schon weit über 40 Jahre. Die weltwirtschaftlichen Investitionsbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten haben sich seitdem stark verändert. Entsprechend wurden auch die Investitionsgarantien fortentwickelt. Sie sollen im Rahmen der Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung noch attraktiver und leichter zugänglich werden. Ziel ist es, die Publizität des Garantieinstruments zu erhöhen und dabei den Nutzen gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen deutlich zu machen. Zuständig als Mandatar des Bundes ist die PricewaterhouseCoopers AG, Tel.: 040 / 6378 1511.

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