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INTERNATIONAL

Förderung von Messen im Ausland

NBank-Programm: 'Messeförderung - Ausland'

a) Wichtige Vorraussetzungen:

  • Teilnahme auf einem Gemeinschafts- oder Einzelstand an Messen und Ausstellungen im Ausland, die im AUMA-Katalog verzeichnet sind.
  • Unternehmen muss als Hauptaussteller an Messe teilnehmen

b) Förderungsmöglichkeiten:

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Gemeinschaftsständen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 Euro bei innereuropäischen bzw. max 8.000 Euro bei außereuropäischen Messen),
  • bei der Beteiligung mit einem Einzelstand 2.000 Euro bei innereuropäischen (EU 27) bzw. 4.000 Euro bei außereuropäischen Messen.

c) Antragsstellung

Anträge auf Förderung sind vor der Anmeldung zur Messe bei der NBank einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach der Messe. Die Förderung zur Teilnahme an derselben Messe wird bis zu dreimal unterstützt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 14
30177 Hannover
Tel: 0511 / 30031-333
E-Mail: beratung@nbank.de

Bund-Programm: 'Auslandsmesseprogramm'

Das Auslandsmesseprogramm des Bundes ermöglicht mittelständischen Unternehmen, weltweit auf Leitmessen ihrer Branchen kostengünstig und ohne großen organisatorischen Aufwand vertreten zu sein.

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DOKUMENT-NR. 249973

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