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Flächennutzungsplan

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Ansprechpartner:

Michael Wilkens
Tel.: 04131 742-137
Fax: 04131 742-247

Dokument-Nummer: 9101

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge (Grobplanung) der städtebaulichen Weiterentwicklung im Gemeindegebiet dar. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und dient als Entwicklungsgrundlage für die später aufzustellenden Bebauungspläne.
Der Flächennutzungsplan enthält u. a. die Darstellungen: Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M) oder gewerbliche Bauflächen (G). Im Flächennutzungsplan werden Vorentscheidungen für z. B. neue Gewerbeflächen getroffen.

Besteht für das Gebiet, in welchem sich Ihr Unternehmen befindet, noch kein Flächennutzungsplan oder wird ein bereits bestehender geändert, so sollten Sie die Darstellungen aufmerksam ansehen und prüfen, ob die Darstellungen mit den Erfordernissen Ihres Betriebes vereinbar sind. Der Flächennutzungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von ca. 7 Jahren.

Einflussmöglichkeiten auf die Planung

1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Nach § 4 (1) BauGB sind bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen bzw. –planänderungen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden könnten, möglichst frühzeitig zu beteiligen.
Als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK zu den Planentwürfen gehört. Sie nimmt in ihrer Stellungnahme das Interesse der Bezirkswirtschaft wahr und achtet darauf, dass der Bedarf für Gewerbeflächen aller Art angemessen berücksichtigt wird.

2. Öffentliche Auslegung

Nach § 3 (2) BauGB sind die Planentwürfe mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 



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