IHK-Logo für die Homepage
Logo IHK24

IHK - Die erste Adresse


Pfad:

Sie befinden sich hier: Startseite > Standortpolitik > Standortsuche und Standortsicherung > Beratung in Ansiedlungsfragen 


Hauptnavigation:


Inhalt:

Beratung in Ansiedlungsfragen

Seitenfunktionen:

Mehr zum Thema:

Bauleitplanung

Ansprechpartner:

Michael Wilkens
Tel.: 04131 742-137
Fax: 04131 742-247

Dokument-Nummer: 6136

Beratung in Ansiedlungsfragen

Bauleitplanung und geeignete Gewerbeflächen
Gerade bei der Ansiedlung und Erweiterung industrieller Unternehmen gilt es, eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzauflagen.

Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden. Sie wirkt entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf des Kammerbezirks darauf hin, dass ausreichende Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen sind. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf entsprechende Gewerbeflächen hinweisen und die Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus ansiedlungswilllige Unternehmen über alle gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Umweltämter) her.

 



Fußzeile:




Suche:

Volltextsuche

Dokument-Suche  Hilfe für Dokument-Suche


Mitglieder und Service:

Mitglied

Anmelden

IHK Service

IHK-Leistungen von A bis Z | Unternehmensdatenbanken | Freie Ausbildungsplätze in unserer Lehrstellenbörse | Ausbildungsberufe und Fortbildungsabschlüsse von A bis Z Prüfungsergebnisse online | Newsletter abonnieren | Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote | DIHK-Onlineshop

Aktuelle Meldungen:

A39 - Jetzt!