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Vergabewesen wirtschaftsfreundlich gestalten

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Sönke Feldhusen
Tel.: 04131 742-117
Fax: 04131 742-218

Dokument-Nummer: 23696

Vergabewesen wirtschaftsfreundlich gestalten

Mit einem Positionspapier bringt sich der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) unter Federführung der IHK Lüneburg-Wolfsburg in die Diskussion über die Abschaffung der Tariftreueregelung im niedersächsischen Landesvergabegesetz ein. Er plädiert für die Rückbesinnung des Gesetzgebers auf das eigentliche Anliegen des Vergaberechts, ein faires und möglichst wirtschaftliches Beschaffungswesen der öffentlichen Hand zu sichern, und fordert die Gestaltung eines moderneren, wettbewerbsgerechteren und mittelstandsfreundlicheren Vergabewesens in Niedersachsen. „Die Tariftreueregelung ist zunächst einmal eine Verkomplizierung der Vergabebestimmungen in Niedersachsen, deren Nutzen nicht erwiesen ist“, so NIHK-Vorsitzender Dr. Karl Harms. Evaluierungen in Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen ließen durchaus an der Wirksamkeit solcher Bestimmungen im Vergaberecht zweifeln. Das EuGH-Urteil, das die Landesregierung jetzt zum Handeln zwinge, sei insofern auch eine Chance zur Überprüfung der Regelung. „Aus Sicht des NIHK ist das Vergaberecht nicht das geeignete Instrument zur Verhinderung von Lohn-Dumping.“

Mit seiner Stufung in EU-, Bundes- und Landesbestimmungen und der zusätzlichen Verschachtelung nach Bauleistungen, Lieferleistungen und freiberuflichen Leistungen sei das deutsche Vergaberecht ohnehin bereits so kompliziert, dass Mittelständler und wohl auch die meisten Vergabestellen kaum noch den Überblick haben können. Die Landesregierung sollte sich aus Sicht des NIHK denn auch bei der zweiten Stufe der Vergaberechtsnovelle für eine deutliche Transparenzsteigerung einsetzen. Der hohe Aufwand für Vergabeverfahren, so Harms, halte nicht nur viele Unternehmer davon ab, sich um öffentliche Aufträge zu bemühen; er habe auch zu einer Tendenz geführt, in Niedersachsen immer mehr öffentliche Auftraggeber von der Anwendungspflicht zu befreien. Der NIHK fordert die Landesregierung dazu auf, diese Entwicklung umzukehren und die Vergabegrundsätze für alle öffentlichen Auftraggeber im Land verbindlich und einheitlich zu gestalten. Dies erfordere insbesondere die Wiedereinführung der Ermächtigungsgrundlage für das Land, den Kommunen und Landkreisen einheitliche Vergabevorschriften erlassen zu können, die in der Niedersächsischen Gemeindeordnung 2006 gestrichen worden sei. Statt die Vergabebürokratie durch Umgehung zu vermeiden, sollte sie zum Vorteil der Wirtschaft und des Landes verschlankt werden. Hierzu unterbreitet der NIHK Vorschläge, die in Richtung mehr Transparenz und mehr eGovernment zielen.

Der NIHK bietet sich an, die Landesregierung bei der Implementierung von eVergabe-Verfahren und Präqualifikationen aktiv zu unterstützen. Bei der Schaffung der neuen Landesvergabeplattform saß der NIHK bereits als beratender Partner mit am Tisch.

Die Kernforderungen im Überblick:

  • Der NIHK erwartet von der Landesregierung, dass sie die Vergabegrundsätze für alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen verbindlich gestaltet, um im Sinne der mittelständischen Unternehmen für Verfahrenstransparenz und -gerechtigkeit zu sorgen. Die im Zuge der Einführung der Doppik entstandene Befreiung bereits bilanzierender Kommunen von der Beachtung der VOB bedarf der Korrektur. Die Ermächtigungsgrundlage für das Land, den Gebietskörperschaften einheitliche Vergabevorschriften zu erlassen, muss wieder in der Niedersächsischen Gemeindeordnung verankert werden. Auf die weitere Heraufsetzung von Schwel­lenwerten sollte verzichtet werden.

  • Der NIHK fordert den Verzicht auf die Einführung weiterer vergabefremder Aspekte. Vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils spricht er sich für eine kritische Überprüfung der Tariftreueregelung aus, deren Kosten-Nutzen-Verhältnis zweifelhaft ist.

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich in der neuen Legislaturperiode mit Nachdruck um die Einführung medienbruchfreier und wirtschaftsfreundlicher E-Vergabe-Verfahren zu bemühen. Die durch das Land angestrebte elektronische Landesvergabe- und -beschaffungsplattform muss, um auf diesem Pfad weiterzukommen, per Erlass als verpflichtendes Bekanntmachungsorgan für alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen festgelegt werden.

  • Der NIHK fordert die niedersächsische Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine echte Vereinfachung des Vergaberechts sowie die Priorität offener Vergabeverfahren einzusetzen. Die aktuell vorliegenden Entwürfe für die zweite Stufe der Vergaberechtsnovelle sind mit Blick auf die genannten Ziele unzureichend und für den Rechtsschutz mittelständischer Unternehmen im Vergabeverfahren sogar kontraproduktiv.

  • Die Einführung bürokratieentlastender Präqualifikationen sollte durch die Landesregierung aktiv unterstützt werden. Sofern es in den Verdingungsordnungen hierfür noch keine ausreichenden bundesweiten Regelungen gibt, sollte die Landesregierung die Durchführung und Akzeptanz von Präqualifikationen im Erlasswege regeln. Die IHKs stehen bei Bedarf als Präqualifikationsstellen zur Verfügung. Präqualifikationen als Pflichtvoraussetzung für die Teilnahme von Unternehmen an Bieterverfahren sind aus wettbewerbspolitischen Gründen strikt abzulehnen.

  • Unter dem Gesichtspunkt der sparsamen Haushaltsführung sind Einkaufsbündelungen auch bei Beschaffungen der öffentlichen Hand sinnvoll. Die Landesregierung muss dabei aber die Beteiligungs­möglichkeiten kleinerer Betriebe sicherstellen. Dazu ist die Aufteilung von Aufträgen ab einem Schwel­lenwert von 200.000 Euro (VOB) und 25.000 Euro (VOL) in kleinere Losgrößen verpflichtend zu regeln.

Der Langtext des Positionspapiers steht im Downloadbereich als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.



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