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Versicherungsvermittlerrecht

Zwei Personen im Beratungsgespräch, Quelle: Bildunion

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Ansprechpartner:

Jens Gareth Röpstorf
Tel.: 04131 742-179
Fax: 04131 742-279

Dokument-Nummer: 21243


Gesetzliche Grundlagen

Seit Mai 2007 gilt ein neues Versicherungsvermittlerrecht, das insbesondere eine neue Berufszulassung für Vermittler vorsieht. Mit diesen Bestimmungen wurden die Vorgaben der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Grundlagen für das Regelwerk sind das im Dezember 2006 verkündete Versicherungsvermittlergesetz und die präzisierende Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV), die mit Wirkung zum 1. Januar 2009 gerade neu gefasst worden ist.  mehr

Was ist Versicherungsvermittlung, was nicht?

Durch die neue Zulassungs- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler hat die Frage, wie sich Versicherungsvermittlung von anderen Tätigkeiten abgrenzt, an Bedeutung erlangt. Nachfolgend wird die Auffassung unserer IHK zu diesem Thema an einigen Beispielen dargelegt.  mehr

Zulassungspflicht für Versicherungsvermittler

Ob ein Versicherungsvermittler eine Erlaubnis und/oder eine Registrierung benötigt hängt davon ab, ob eine gebundene, ungebundene oder produktakzessorische Tätigkeit vorliegt.   mehr

Versicherungsvermittlerregister

Alle selbstständigen Versicherungsvermittler müssen sich in ein zentrales Register eintragen lassen, das durch die IHKs geführt wird. Hier erfahren Sie mehr über das Register und über die hier zu erfassenden Daten.  mehr

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Jeder gewerbliche Versicherungsvermittler muss seit Mai 2007 eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Dabei gibt es einiges zu berücksichtigen. Einige Bestimmungen wurden in der Neufassung der Versicherungsvermittlerverordnung zum 1. Januar 2009 geändert.  mehr

Sachkundenachweis

Für die Erteilung einer Erlaubnis muss u.a. eine ausreichende Sachkunde nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Sachkundeprüfung, Anerkennung von Weiterbildungen oder übergangsweise auch durch den Nachweis langjähriger Beratungspraxis erfolgen.   mehr

Dokumentations- und Informationspflichten

Für die Beratungsgespräche sind den Versicherungsvermittlern vom Gesetzgeber genaue Auskunfts- und Unterrichtungspflichten vorgegeben worden.   mehr


Antragsverfahren und Anträge

Erfahren Sie mehr über die Antragsverfahren für die Gewerbeerlaubnisse, die Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Vermittler und für die Registereintragung. Außerdem informieren wir Sie, welche Unterlagen Sie mit den Anträgen einreichen müssen.   mehr

Häufig gestellte Fragen

Eine Sammlung von häufig gestellten Fragen zum neuen Versicherungsvermittlerrecht.  mehr


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