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Gewerberechtliche Erlaubnisse

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Ansprechpartner:

Sven Heitmann
Tel.: 04131 742-125
Fax: 04131 742-225

Dokument-Nummer: 5528

Zulassungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

Zwei Personen im Beratungsgespräch, Quelle: Bildunion
Seit dem 22. Mai 2007 benötigen gewerblich tätige Versicherungsvermittler in der Regel eine Erlaubnis und müssen sich registrieren lassen. Register- und Erlaubnisstellen sind die IHKs. Neben der Zulassungspflicht gibt es auch eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten.  mehr


Formular-Center für Anträge nach § 34 d und e GewO

Im Formular-Center finden Sie alle relevanten Antragsunterlagen für die Beantragung einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung zur Versicherungsvermittlung.   mehr





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