Das Versicherungsvermittlergesetz, das die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in deutsches Recht umgesetzt hat, ist nach einem schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Es regelt eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater und hat bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden eingeführt. Die Zulassung als Versicherungsvermittler ist insbesondere an das Vorliegen einer ausreichenden Sachkunde und Vermögensschadenabsicherung für die Kunden geknüpft.
Betroffen durch die Regulierung sind nicht nur Gründer, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Markt einsteigen, sondern auch der gesamte Vermittlerbestand. Dabei gab es allerdings eine Reihe von Übergangsregelungen, die Ende 2008 ausgelaufen sind. Auch nebenberufliche Vermittler und so genannte produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen als Ergänzung zu einem Produkt vermitteln, sind durch Zulassungspflicht erfasst. Hier gibt es ebenfalls bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen.
Die Versicherungsvermittlerverordnung, die insbesondere Details des Sachkundenachweises, der neuen Sachkundeprüfung und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung regelt, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 neu gefasst. Insbesondere wurde die Bestandsschutzregelung für bereits tätige Vermittler entfristet. Sie ist jetzt unter bestimmten Umständen auch künftig für den Nachweis einer ausreichenden Sachkunde heranziehbar. Darüber hinaus wurde die Mindestversicherungssummen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hochgesetzt, eine eigene Versicherung für Personenhandelsgesellschaften vorgeschrieben und die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt.
Das Versicherungsvermittlergesetz und die aktuelle Version der Versicherungsvermittlerverordnung können Sie sich im nebenstehenden Downloadbereich als PDF-Dokumente runterladen.
Die IHKs sind „zuständige Stellen” für die Führung des Registers, die Erlaubniserteilung sowie die neue Sachkundeprüfung und bemühen sich darum, die Zulassungsvorschriften schlank und wirtschaftsnah zu administrieren.
Gegenwärtig wird auf EU-Ebene eine Neufassung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie erörtert, mit dem Ziel die Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten noch weiter zu harmonisieren. Die IHK-Organisation versucht, hier bereits frühzeitig Einfluss zu nehmen, um ggf. überzogene Teile der deutschen Umsetzung (u.a. bei den Protokollierungs- und Informationspflichten) in Frage zu stellen. Auch wird gegenwärtig eine neue Zulassungsvorschrift für Anlagevermittler und -berater in Deutschland und auf EU-Ebene geplant, die sich voraussichtlich an den Vorgaben für die Versicherungsvermittler orientiert. Aus IHK-Sicht sollten sich Fehler, die beim Versicherungsvermittlerrecht begangen worden sind, hier nicht wiederholen.