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Illustration

INTERNET-IMPRESSUM

Schutz vor Abmahnungen

Die Einführung der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater zum 22. Mai 2007 erforderte eine Ergänzung des Internet-Impressums. Durch einen Beschluss des Landgerichtes (LG) Berlin vom 11. Februar 2010 wurde verdeutlicht, dass Versicherungsvermittler/-berater zudem § 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) Telemediengesetz (TMG) im Hinblick auf die Angaben im Impressum zu beachten haben.

Danach sind mitzuteilen: (a) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, (b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, (c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

Auch wenn die (inzwischen rechtskräftige) Auffassung des LG Berlin seitens des DIHK nicht geteilt wird, denn Versicherungsvermittler/-berater fallen nach hiesiger Ansicht nicht unter die im § 5 Abs.1 Nr. 5 TMG genannten Richtlinien, empfehlen wir Versicherungsvermittlern und -beratern zur Minimierung des Risikos einer Abmahnung gleichwohl, das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG genannten Angaben zu ergänzen.

Die Empfehlung bzw. das Vorgehen hat der DIHK mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. abgesprochen.

Nähere Einzelheiten und Beispiele können Sie im Folgenden entnehmen.

  1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf. 

    Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 34 e Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internetimpressum angeben.

    Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 3 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich.

    Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 4 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34 d bzw. e GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34 d Abs. 4 und 9 GewO halten.

    Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.

    Beachte: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben. Unter der zuständigen Aufsichtsbehörde ist die zuständige Industrie- und Handelskammer zu verstehen, denn sie ist für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis nach § 34 d GewO und § 34 e GewO zuständig.

    Versicherungsvermittler und -berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c GewO angeben.

  2. Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittler-register erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters und die Registrierungsnummer

  3. Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG zu beachten. Zwar fallen Versicherungsvermittler/ -berater nicht unter die dort genannten Richtlinien, aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir gleichwohl, das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG genannten Angaben zu ergänzen. Danach sind mitzuteilen:

    a.) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört
    b.) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c.) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung:

Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

Mustermann Versicherungsvermittler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Hauptstraße 1, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131/12345678
Telefax: 04131/12345679
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Lüneburg HR B 12345
Versicherungsvermittlerregister: Register-Nr. 123456
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer, Am Sande 1, 21335 Lüneburg, www.ihk-lueneburg.de_Berufsbezeichnung: z. B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VV-Register eingetragen); Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 Versicherungsvetragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

Hans Müller
Musterstraße 1, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131/12345678
Telefax: 04131/12345679
E-Mail: info@Mueller.de
Versicherungsvermittlerregister: Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
- Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: Stadt XY, Zuständige Behörde, Angabe der Adresse
Mitglied der Industrie- und Handelskammer, Am Sande 1, 21335 Lüneburg, www.ihk-lueneburg.ihk_Berufsbezeichnung: z. B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VV-Register eingetragen); Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 Versicherungsvetragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage eingesehen und abgerufen werden.

Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO:

Autohaus Hans Müller e.K.
Hauptstraße 1, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131/12345678
Telefax: 04131/12345679
E-Mail: info@AutohausMueller.de
Registergericht: Amtsgericht XY HR A 12345
Versicherungsvermittlerregister: Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK XY (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer, Am Sande 1, 21335 Lüneburg, www.ihk-lueneburg.ihk Berufsbezeichnung: z. B. Versicherungsvertreter (Statusangabe wie im VV-Register eingetragen); Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 Versicherungsvetragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage eingesehen und abgerufen werden.

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