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VERMITTLER

Echte Mehrfachagenten und Versicherungsmakler

Ein 'ungebundener Versicherungsvermittler' im Sinne des neuen Versicherungsvermittlerrechts ist derjenige, der 'gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsvertreter oder -makler, und nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmen, den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt'. Er benötigt die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Betroffen sind in der Praxis die klassischen Versicherungsmakler und die so genannten echten Mehrfachagenten, die konkurrierende Versicherungsprodukte für mehrere Gesellschaften vermitteln. Darüber hinaus können aber auch andere Versicherungsvermittler freiwillig die Gewerbeerlaubnis beantragen. Die Erlaubnis wird entweder als 'Versicherungsvertreter mit Erlaubnis' oder als 'Versicherungsmakler' erteilt. Der Versicherungsmakler unterscheidet sich vom Versicherungsagenten dadurch, dass er im Auftrag des Kunden tätig wird und seinen Rat entsprechend ausrichten muss. Er muss bei seinen Empfehlungen auf einen ausreichenden Marktüberblick zurückgreifen können. Auch in der Registereintragung ist erkennbar, ob es sich um eine klassische Vertretertätigkeit oder eine Maklertätigkeit handelt.

Details zum Ablauf und zu den Voraussetzungen des Erlaubnisverfahrens erhalten Sie unter 'Antragsverfahren'. Für die Erlaubniserteilung sind gegenüber der IHK 240 Euro zu entrichten. Nach der Erlaubniserteilung wird der Vermittler entweder als 'Versicherungsvertreter mit Erlaubnis' oder als 'Versicherungsmakler' in das Register eingetragen. Hierfür ist eine Gebühr von 25 Euro gegenüber der IHK zu entrichten.

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