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Realsteueratlas

Mit unserer Übersicht über die Realsteuerhebesätze im Bezirk der IHK Lüneburg-Wolfsburg und in Niedersachsen samt Erläuterungen zu den Realsteuern wollen wir mehr Transparenz über die kommunalen Steuern in den Gemeinden schaffen.

Unter Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu verstehen. Das Aufkommen aus den Realsteuern steht den Gemeinden zu und ist deren wichtigste Finanzierungsquelle und deshalb auch ein wichtiger Standortfaktor.

1. Gewerbesteuer

Jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinden sind berechtigt, von jedem Gewerbebetrieb diese Steuer als Gemeindesteuer zu erheben. Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Lesen Sie hierzu unsere weiterführenden Informationen zur Gewerbesteuer.

2. Grundsteuer

Die Grundsteuer ist auch eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird ebenfalls von den Gemeinden erhoben. Die Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz geregelt. Daneben findet für die Bewertung des Grundstücks das Bewertungsgesetz Anwendung.

Bei der Erhebung der Grundsteuer sind die folgenden zwei Arten zu unterscheiden:

  • Grundsteuer A: Steuergegenstand ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
  • Grundsteuer B: Steuergegenstand sind alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke (zum Beispiel Grund und Boden, Gebäude, Wohnungseigentum).

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