Externe Links
-
Gesetze im Internet (Link: http://www.gesetze-im-internet.de)
Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen. Ob ein Gesetz oder einzelne Bestimmungen daraus aushangpflichtig sind, ergibt sich aus einer entsprechenden Bestimmung im jeweiligen Gesetz selbst, so wird die Aushangpflicht des Arbeitszeitgesetzes zum Beispiel in § 16 Abs. 1 vorgegeben. Ziel der Aushangpflicht ist, die Arbeitnehmer über für sie geltende Schutzvorschriften zu informieren. Arbeitgeber müssen jedoch nur die Gesetze aushängen, in deren Schutzbereich ihre Arbeitnehmer fallen. So muss beispielsweise die Röntgenverordnung (RöV) nur in Betrieben ausgehängt werden, in denen eine Röntgeneinrichtung betrieben wird.
Aushangpflichtige Gesetze müssen für die Arbeitnehmer leicht zugänglich und lesbar sein. Hier bietet sich zum Beispiel ein Aushang am 'Schwarzen Brett' an. Wird ein aushangpflichtiges Gesetz erheblich geändert, muss der Arbeitgeber die neue Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen. Haben alle Arbeitnehmer Zugang zu einem PC mit Zugang zum Intranet des Unternehmens, können die aushangpflichtigen Gesetze auch über das Intranet veröffentlicht werden.
Verschiedene Buchverlage bieten eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze im Taschenbuchformat zu Preisen von etwa 10 Euro an. Einige Ausgaben sind bereits zum Aufhängen gelocht. Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind:
Darüber hinaus können spezielle Vorschriften aushangpflichtig sein, zum Beispiel die Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung. Die einzelnen Gesetze finden Sie im Internet unter dem externen Link. Die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft (BG) erhalten Sie bei der für Sie zuständigen BG, häufig finden Sie diese auch auf der jeweiligen Internetseite.
Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr
Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr
Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr
Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr
Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr
Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr
Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr
Unzulässige AGB-Klauseln sind immer wieder Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Betreibern von Online-Shops. Wissen schützt vor Fehlern.
mehr
Für geringfügig Beschäftigte gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In einigen Punkten weicht der Arbeitsvertrag aber ab. mehr
Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter, so gilt das Kündigungsschutzgesetz. Fristen und Gründe für das Beenden von Arbeitsverträgen sind gesetzlich geregelt.
mehr
Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen renten- oder voll sozialversicherungspflichtig sein. Im Zweifel sollten Unternehmen den Status Ihrer Auftragnehmer verbindlich feststellen lassen, um hohe Nachzahlungen bei den Sozialabgaben zu vermeiden. mehr