- Telefon: 04131 742-129
- Fax: 04131 742-222
Sie befinden sich hier: IHK > Recht und Fair Play > Handels- und Gesellschaftsrecht > Handelsregister > GmbH und Unternehmergesellschaft > Auflösung, Liquidation und Löschung
Die Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist an eine Reihe von Formalien gebunden, deren Einhaltung durch das Registergericht geprüft wird. Die Liquidation setzt einen Auflösungsbeschluss der Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung voraus. Alternativ wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn sie nur für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde oder über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die Auflösung durch Gesellschafterbeschluss oder Zeitablauf muss in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Gleichzeitig bestellt die Gesellschafterversammlung den oder die Liquidatoren. Liquidator kann der bisherige Geschäftsführer sein. Eine andere geeignete Person ist ebenfalls denkbar. In der Handelsregisteranmeldung müssen die Liquidatoren gegenüber dem Registergericht versichern, dass gegen ihre Bestellung keine straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Gründe sprechen. Diese Erklärungspflicht gilt auch, wenn die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren ernannt werden.
Zu den Aufgaben des oder der Liquidatoren gehört es, die laufenden Geschäfte abzuwickeln und die noch laufenden Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft einzuhalten. Es dürfen alle der Maßnahmen durchgeführt werden, die für die Liquidation erforderlich sind. Im Zuge der Liquidation können noch neue Verträge abgeschlossen werden, die dem Liquidationsziel dienen.
Es ist erforderlich, dass zum Stichtag des Liquidationsbeschlusses eine Liquidationsbilanz aufgestellt wird. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr muss die GmbH zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben noch einen Zusatz führen, der auf die laufende Liquidation hinweist. In der Regel wird der Firma der GmbH ein Zusatz wie 'in Liquidation' oder 'i. L.' hinzugefügt.
Wichtig ist, die Gläubigerschutzvorschriften einzuhalten und die Liquidatoren den dreimaligen Gläubigeraufruf veranlassen. Im elektronischen Bundesanzeiger und in allen durch die Satzung festgelegten Bekanntmachungsblättern der Gesellschaft muss dreimal hintereinander veröffentlicht werden, dass die Gesellschaft aufgelöst ist und die Gläubiger aufgefordert sind, sich bei der Gesellschaft zu melden, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Dieser Gläubigeraufruf muss unabhängig von den Bekanntmachungen des Registergerichtes erfolgen. Ohne diese dreimalige Veröffentlichung kann die Gesellschaft grundsätzlich nicht im Handelsregister gelöscht werden.
Erst wenn das Sperrjahr, das mit dem dreimaligen Gläubigeraufruf beginnt, abgelaufen ist und alle Geschäfte beendet wurden, kann mit der Verteilung des verbliebenen restlichen Vermögens an die Gesellschafter begonnen werden. Zum Schluss muss von den Liquidatoren das Erlöschen der Gesellschaft in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar zur Handelsregistereintragung angemeldet und hierin bestimmt werden, von wem die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden.
0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)
Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr
Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr
Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr
Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr
Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr
Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr
Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr
Unzulässige AGB-Klauseln sind immer wieder Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Betreibern von Online-Shops. Wissen schützt vor Fehlern.
mehr
Für geringfügig Beschäftigte gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In einigen Punkten weicht der Arbeitsvertrag aber ab. mehr
© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Die IHK vertritt die Interessen von über 60.000 gewerblichen Unternehmen aus den Landkreisen Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Celle und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg gegenüber Politik und Verwaltung.
© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Für die Richtigkeit können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.