- Telefon: 04131 742-121
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Haftungsausschluss: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere ist auf aktuelle Gesetzesänderungen zu achten. Es soll lediglich als Checkliste dienen. Die IHK übernimmt daher keine Haftung für irgendwelche Schäden, die durch die Verwendung dieses Mustervertrags entstehen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Muster eines Arbeitsvertrages für Arbeitnehmer (Arbeiter/Angestellte) mit Tarifbindung
(Bei Anwendung dieses Musters ist sorgfältig zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden sollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen).
Zwischen
(Name des Betriebes)
(Straße, PLZ, Ort)
im folgenden Arbeitgeber
und
Herrn/Frau _________________________
geboren am ________________________
(Straße, PLZ, Ort)
im folgenden Arbeitnehmer
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen, für den der folgende Tarifvertrag gilt
____________, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort
1. Das Arbeitsverhältnis beginnt am ____________
2. Arbeitsort ist ____________________________
§ 2 Befristete Probezeit
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf _______ Monate befristet, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Diese Zeit gilt als Probezeit, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann.
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als __________ eingestellt und ist vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt __________.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind, ggf. auch an auswärtigen Arbeitsplätzen, Filialen etc.
§ 4 Vergütung
1. Der Arbeitnehmer erhält eine Arbeitsvergütung pro Stunde/Woche/Monat
a) Tariflohn/-gehalt der Lohn-/Gehaltsgruppe __________ in Ortsklasse ____ ____________ EURO/brutto
oder Akkordlohn wie folgt:
___________________ ___________ EURO/brutto
b) Übertarifliche Vergütung ___________ EURO/brutto
Diese ist jederzeit frei widerruflich und kann jederzeit bei Erhöhung der tariflichen Vergütung oder Ortsklassenveränderung angerechnet werden.
c) Zulage für besondere Erschwernisse/Leistungen _______________ EURO/brutto
Gesamt: _______________ EURO/brutto
2. Soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, ist die Arbeitsvergütung jeweils am Kalendermonatsende zahlbar.
3. Ein Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsgratifikation besteht nicht. Wenn eine solche gewährt wird, so handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzung einer Weihnachtsgratifikation ist stets, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahltag weder beendet noch gekündigt ist. In allen Fällen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, unabhängig vom Rechtsgrund, vermindert sich die Gratifikation für jeden vollen Kalendermonat um 1/12.
§ 5 Arbeitsfähigkeit
1. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er arbeitsfähig ist. Auch bestehen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist.
2. Sonstige Umstände, die der Arbeitsaufnahme oder Tätigkeit des Arbeitnehmers in absehbarer Zeit entgegenstehen (Operationen etc.) oder sie wesentlich erschweren, liegen nicht vor.
3. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er weder vorbestraft ist, noch dass ein Strafverfahren im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit eingeleitet ist.
4. Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von 6 Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Bei längerer Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist eine neue Bescheinigung vorzulegen.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach Ausscheiden über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 7 Vertragsstrafe
1. Bei vertragswidriger Nichtaufnahme der Tätigkeit sowie vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung an den Arbeitgeber zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
2. Dieselben Rechte stehen dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber zu, wenn er vor rechtmäßiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses entlassen worden ist.
§ 8 Lohn- und Gehaltspfändung
Abtretung und Verpfändung von Vergütungsansprüchen bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist berechtigt, 1,5 % des jeweils an den oder die Gläubiger zu zahlenden Betrages als Bearbeitungskosten einzubehalten.
§ 9 Nebentätigkeit
Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 11 Besondere Vereinbarungen
§ 12 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
__________________
Ort, Datum
__________________ ____________________
Arbeitgeber Arbeitnehmer
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