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MUSTERVERTRAG

Arbeitsvertrag für Minijobber

[Hinweis: Arbeitsverträge können grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, abgeschlossen werden. Zur Beweiserleichterung und um Missverständnisse zu vermeiden ist die Schriftform jedoch unbedingt zu empfehlen, vor allem weil Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Bitte prüfen Sie bei Verwendung dieses Musters, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden sollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen notwendig. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht.]

Zwischen               (Arbeitgeber)

und

Herrn/Frau             (Arbeitnehmer/in)

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am      .

§ 2 Befristung, Probezeit

(1)  Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum       geschlossen. Mit diesem Datum endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor diesem Datum bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend zu melden, andernfalls können ihm Nachteile beim eventuellen Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. Das befristete Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. [Bei unbefristeten Arbeitsverhältnis streichen]

(2)  Die ersten sechs (alternativ drei) Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als       eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

Er verpflichtet sich, bei gleichen Bezügen auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.

[Hinweis: Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da bei einer Änderung der Arbeitnehmer ansonsten zustimmen muss oder ggf. eine sozial gerechtfertigte Änderungskündigung auszusprechen ist.]

§ 4 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von       EUR.

Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf folgendes Konto des Arbeitnehmers:

Kreditinstitut:        

Bankleitzahl:        

Konto:                 

§ 5 Abtretung, Verpfändung

Die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist ausgeschlossen.

§ 6 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt       Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann je nach den betrieblichen Erfordernissen im gegenseitigen Einvernehmen vorübergehend auf bis zu       Stunden erhöht werden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.

[Hinweis: Wird hier keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, hat der Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf einen Beschäftigungsumfang von zehn Stunden pro Woche – einschl. entsprechender Vergütung, selbst wenn er weniger arbeiten sollte.]

§ 7 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von .... Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.

[Hinweis: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, also 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche berechnet sich der Anspruch anteilig, auf die an einem Arbeitstag geleistete Arbeitszeit kommt es dabei nicht an. Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 sind auf volle Urlaubstage aufzurunden und ansonsten anteilig zu gewähren.]

§ 8 Krankheit

Eine Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Außerdem ist vor Ablauf des 3. Kalendertags nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung im Einzelfall bereits ab dem ersten Tag zur verlangen.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

§ 11 Rückgabe von Eigentum des Arbeitgebers

Sämtliches Eigentum des Arbeitgebers, insbesondere Arbeitsmaterial und Unterlagen, sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert an den Arbeitgeber zurückzugeben. Der Arbeitnehmer kann kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn Sie nicht binnen sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gilt die gesetzliche Regelung.

§ 13 Rentenversicherung

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, auf seine Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 SGB VI zu verzichten. In diesem Fall muss er auf eigene Kosten die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufstocken. Der Arbeitnehmer wurde hierüber belehrt und erklärt folgendes:

□  Ich verzichte nicht auf die Versicherungsfreiheit. Ich erkläre, dass ich den Beitrag zur Rentenversicherung nicht aus eigenen Mitteln aufstocken möchte.

Alternativ:

□ Ich erkläre, dass ich auf die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI verzichte. Ich wünsche, auf eigene Kosten die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufzustocken. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag des periodisch vereinbarten Arbeitslohns (derzeit 4,9 %) vom Arbeitsentgelt einbehält und an den zuständigen Rentenversicherungsträger abführt.

Alternativ:

□ Hiermit erkläre ich gemäß §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 163 Abs. 8 SGB VI, dass der Beitragsberechnung zur Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme das tatsächliche Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 155 EUR, zugrunde gelegt werden soll. Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit. Mit ist bekannt, dass meine Erklärung nur mit Wirkung für die Zukunft und bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich erklärt werden kann. Mir ist auch bekannt, dass die Erklärung für die Dauer der Beschäftigung bindend ist. Ich wünsche, auf eigene Kosten die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufzustocken. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag des periodisch vereinbarten Arbeitslohns vom Arbeitsentgelt (derzeit 4,9 %) einbehält und an den zuständigen Rentenversicherungsträger abführt.

[Hinweis: Ausführliche Informationen über die Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung  hält die Minijob-Zentrale auf ihren Internetseiten bereit. Alternativ zu den o.g. Regelungen im Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer seine Erklärung auch in einem Personalfragebogen abgeben. Ein Muster eines solchen Personalfragebogens können Sie ebenfalls unter www.minijob-zentrale.de herunterladen.]

§ 14 Weitere Beschäftigungen (auch geringfügige Beschäftigungen)

(1)  Der Arbeitgeber macht den Arbeitnehmer darauf aufmerksam, dass mehrere Beschäftigungsverhältnisse unter Umständen zusammengerechnet werden. Überschreitet die Summe der Vergütungen aus diesen Beschäftigungsverhältnissen die Grenze von 400 EUR, so werden die Arbeitsverhältnisse vollständig sozialversicherungspflichtig.

(2)  Der Arbeitnehmer erklärt, keine weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen auszuüben. Änderungen wird er dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich anzeigen.

(3)  Der Arbeitnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass er zu der Mitteilung über weitere Beschäftigungen insbesondere aufgrund von § 280 SGB IV verpflichtet ist, da das Bestehen einer Nebenbeschäftigung unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Folgen hat. Unterlässt der Arbeitnehmer die Mitteilung, so haftet er dem Arbeitgeber für den daraus entstehenden Schaden.

§ 15 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse, insbesondere Familienstand, Kinderzahl, Steuerklasse und Adresse zu informieren.

  

Ort, Datum

 

___________________                     ______________________

Unterschrift Arbeitgeber                    Unterschrift Arbeitnehmer/in

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DOKUMENT-NR. 28410

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