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KUNDENSERVICE

Informationspflichten für Dienstleister

Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), die zum 18. Mai 2010 in Kraft trat, werden Dienstleistungserbringern besondere Informationspflichten auferlegt.

Durch die DL-InfoV soll für mehr Transparenz und Schutz gesorgt werden. Dabei sind grundsätzlich alle Dienstleister von der Verordnung erfasst, auch Freiberufler. Ausnahmen sind in der der Verordnung zugehörigen Richtlinie benannt. Darin werden auch Gruppen aufgezählt, die nicht erfasst werden. Wer unter diese Ausnahmen fällt, muss den Vorgaben der DL-InfoV nicht folgen.

Informationsarten

Die DL-InfoV unterscheidet primär zwischen Informationen, die stets bereitgehalten werden müssen, und Informationen, die nur auf Anfrage geboten werden müssen.

Informationen, die der Dienstleistungserbringer stets vor Vertragsabschluss bzw. vor Dienstleistungserbringung bereithalten muss

  1. Seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform.
  2. Die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift; sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer.
  3. Falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer.
  4. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle.
  5. Falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer.
  6. Falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen.
  7. Die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  8. Von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand.
  9. Gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
  10. Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben.
  11. Falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
  12. Sofern er den Preis für die Dienstleistung im Vorhinein festgelegt hat, diesen Preis (gilt nicht ggü. Letztverbrauchern, hier gelten die Vorschriften der Preisangabenverordnung).

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