. .
Illustration

SICHERE KONTAKTAUFNAHME MIT KUNDEN

Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken

Bei Werbemaßnahmen sind datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

I. Werbung via Brief

1. Grundsatz:

Persönlich adressierte Briefwerbung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen von diesem Grundsatz.

2. Ausnahmen

a) Altdatenbestände

Unternehmen, die bis 31.08.2009 Kundendaten für persönlich adressierte Briefwerbung erhoben und diese ohne schriftliche Einwilligung genutzt haben (sog. Altdatenbestände), können diese Datensätze in unveränderter Form innerhalb der Übergangszeit von drei Jahren (d. h. bis 31.08.2012) verarbeiten.

Achtung: Bis spätestens zum 31.08.2012 sind aber rechtswirksame Einwilligungserklärungen für Briefwerbung auch nach diesem Zeitpunkt einzuholen. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt beispielsweise eine bislang nicht schriftlich eingeholte Einwilligung schriftlich bestätigt werden muss, wenn der 'Altbestand' der Daten auch nach Ablauf der o.g. Übergangsfrist weiter genutzt werden soll.

b) Listenprivileg

Keiner Einwilligung zur Briefwerbung bedarf es auch, wenn rechtmäßig erhobene (aa.) sogenannte Listendaten (bb.) zur Briefwerbung verwendet werden und kein

anderes schutzwürdiges Interesse des Adressaten dagegen spricht.

aa) Was sind Listendaten?

Dazu gehören:

  • Gruppenmerkmale wie zum Beispiel 'Autofahrer', 'Hobbygärtner', 'Zeitungsleser' (Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe)
  • Angaben zum Beruf,
  • Die Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,
  • Name und Anschrift,
  • Titel, akademischer Grad und
  • Geburtsjahr (Achtung: Das Geburtsdatum gehört nicht dazu!)

Achtung: Keine Listendaten sind: Kommunikationsdaten, wie Telefonnummer, Fax, E-Mail etc.

bb) Wann wurden die Daten rechtsmäßig erhoben?

  • Wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen stammen oder
  • für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich waren und dabei erhoben wurden oder
  • im Wege des Adresshandels rechtmäßig erworben wurden.

cc) Wofür dürfen diese Listendaten dann verwendet werden?

Alternative 1: Für adressierte Briefwerbung für eigene Angebote gegenüber Bestandskunden, wenn die o.g. Listendaten bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen (Vorvertragsverhältnis) oder bei Vertragsschluss erhoben wurden und diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich sind.

Alternative 2: Für adressierte Briefwerbung für eigene Angebote gegenüber Nichtkunden, wenn die o.g. Listendaten aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen, d. h. allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-, Branchen oder vergleichbaren Verzeichnissen, stammen. Zu den allgemein zugänglichen Verzeichnissen zählen z. B. nicht ein Impressum im Internet sowie Presseveröffentlichungen wie Werbe- oder Todesanzeigen.

Alternative 3: Für Geschäftswerbung per Brief im B2B-Bereich für eigene und fremde Angebote

Im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit einer Person dürfen o. g. Listendaten für die sog. berufsbezogene Briefwerbung für eigene und fremde Angebote verwendet werden, sofern die Werbebriefe an die berufliche Anschrift (Geschäftsadresse) gesendet werden. Persönlich adressierte Werbebriefe können damit an freiberuflich und gewerblich Selbständige und deren Ansprechpartner im Unternehmen (z. B. Einkaufsleiter, Personalchef) an deren Geschäftsadresse geschickt werden. Hat das werbende Unternehmen die sog. Listendaten im Wege einer Einwilligung in die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung erhoben, muss die Einwilligung nicht explizit beinhalten, dass diese sich auch auf die Werbeart der berufsbezogenen Briefwerbung bezieht.

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

 
 

DOKUMENT-NR. 28758

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04131 742-121
  • Fax: 04131 742-222

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 04131 742-161
  • Fax: 04131 742-222

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg gehört zu den wenigen Regionen Deutschlands, die in ihrer Einwohnerzahl seit Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Mitgewachsen ist auch die Kaufkraft seiner Einwohner. Sie zählt zu den höchsten Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit liegt weit unter dem Landesdurchschnitt Niedersachsens. mehr

Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg reicht von der Elbtalaue im Osten bis in die zentrale Lüneburger Heide und ist durch seine reizvolle Landschaft sowohl als Wohnstandort als auch als Erholungsgebiet beliebt. Er bietet ein hohes Maß an Lebensqualität und ein optimales Umfeld für innovative Unternehmen. mehr

Heidekreis (früher Soltau-Fallingbostel)

Der Heidekreis reicht von der Zentralen Lüneburger Heide bis zur Allerniederung im Süden. Die verkehrstechnisch günstige Lage bietet eine gute Grundlage für Gewerbeansiedlungen und ein Wohnumfeld mit hohem Freizeitwert und intakten Umweltbedingungen. mehr

Landkreis Uelzen

Der Landkreis Uelzen gehört zu den dünn besiedelten Regionen Niedersachsens und besitzt durch seine intakte Natur einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Der Schwerpunkt der betrieblichen Produktion liegt traditionell in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise die größte Zuckerfabrik Deutschlands. mehr

Landkreis Lüchow-Dannenberg

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über ein großes Angebot an günstigen Gewerbeflächen für innovative Unternehmen und bietet seinen Einwohnern ein großes Maß an Lebensqualität in einer intakten Umwelt. mehr

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle ist Sitz zahlreicher innovativer Unternehmen der Spitzentechnologie für den europäischen und weltweiten Markt. Er verfügt über ein intaktes und landschaftlich reizvolles Umfeld, geprägt von den parkähnlichen Landschaften der Allerniederung im Süden bis zu den typischen Wald- und Heideflächen im Norden. mehr

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn bildet zusammen mit der Stadt Wolfsburg den südöstlichen Teil des IHK-Bezirkes. Gifhorn ist einer der flächengrößten Landkreise Niedersachsens und erstreckt sich von Braunschweig im Süden bis weit in die Lüneburger Heide. Östlich grenzt er an Sachsen-Anhalt. Die Nachbarn im Westen sind Celle, Peine und die Hannover Region. mehr

Stadt Wolfsburg

Neben den wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren hat die Stadt Wolfsburg eine interessante Kulturlandschaft zu bieten. Ausgedehnte Grün- und Waldzonen in der Umgebung, die weit bis in die Stadtbezirke hineinreichen, erfüllen hohe Wohn-, Freizeit- und Naherholungsansprüche. mehr

  • VERANSTALTUNGSHINWEISE ZUM THEMA

  • MEISTGELESENE ARTIKEL

Unzulässige AGB-Klauseln sind immer wieder Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Betreibern von Online-Shops. Wissen schützt vor Fehlern.
mehr

Für geringfügig Beschäftigte gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In einigen Punkten weicht der Arbeitsvertrag aber ab. mehr