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Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen (Dokument-Nr.: 22249)
SONNTAGSEINKAUF
IHK-Umfrage zu Öffnungszeiten
In Kur- und Erholungsorten dürfen an mehr als 40 Sonn- und Feiertagen jährlich die meisten Geschäfte öffnen. Seit dem Inkrafttreten des niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes im April 2007 gilt dies auch für den Schmuck- und Bekleidungshandel. Zeitweise galt diese Regelung auch für Ausflugsorte; seit 2010 wurden deren Öffnungsrechte jedoch wieder eingeschränkt.
Eine im Jahr 2008 durchgeführte Umfage der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern ergab: Nur knapp die Hälfte der berechtigten Orte machte von dieser Möglichkeit Gebrauch.
In knapp der Hälfte (49 Prozent) der Orte wurde von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung Gebrauch gemacht. Deutliche Unterschiede waren je nach Ortskategorie festzustellen: 76 Prozent der hoch prädikatisierten Kurorte und Heilbäder machten von der Sonn- und Feiertagsöffnung Gebrauch – in 66 Prozent wurde an allen zulässigen Sonntagen, in 10 Prozent an weniger Sonntagen geöffnet. Hingegen nutzten die Händler in nur 39 Prozent der Erholungsorte, Luftkurorte und Küstenbadeorte die Sonntagsöffnungsmöglichkeit. In 48 Prozent der vom Land Niedersachsen anerkannten Ausflugsorte wurde die Regelung ebenfalls genutzt.
Die zulässige Gesamtöffnungszeit wurde dabei nicht überall voll ausgeschöpft: Nur in 47 Prozent der die Sonntagsöffnung nutzenden Orte wurden die Geschäfte jeweils für die erlaubten 8 Stunden geöffnet, in 53 Prozent wurde eine kürzere Öffnungszeit (im Schnitt 4,7 Stunden) gewählt.
Touristischer Effekt durchaus spürbar
Gut die Hälfte der Orte (53 Prozent), in denen sonntags die Geschäfte geöffnet werden, gaben an, hierdurch mehr Gäste in den Ort gelockt zu haben. Im Schnitt war von fast 20 Prozent mehr Tagesgästen die Rede. Einzelne Orte verzeichneten allerdings einen deutlich höheren Zulauf. Vor allem die Ausflugsorte profitierten von diesem positiven Effekt – hier sprachen über 70 Prozent von einer Steigerung des Tagesgästeaufkommens.
Wenig Probleme mit den Nachbarn
Die große Mehrheit hat angegeben, dass die Sonntagsöffnung nicht zu Problemen oder Auseinandersetzungen geführt hat. Nur 7 Prozent der Orte mit Sonntagsöffnung haben über Konflikte mit benachbarten Kommunen oder nicht zur Öffnung berechtigten Händlern berichtet.
„Gerade vor dem Hintergrund des beträchtlichen Potenzials möglicher Tagesgäste und der geringen Zahl von Problemen, die die Regelung ausgelöst hat, ist es unverständlich, wenn in Orten, die über die entsprechenden Grundlagen verfügen, die Möglichkeiten nicht genutzt werden” meint Martin Exner, Federführer Tourismus der im NIHK zusammengeschlossenen Industrie- und Handelskammern in Emden, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade, in einem Kommentar der Ergebnisse. „Zahlreiche Untersuchungen belegen den steigenden Stellenwert des Shopping als touristischer Aktivität. Für die Orte, die sich als Kur-, Erholungs- oder Ausflugsort durch ein entsprechendes Angebot qualifiziert haben, stellt die Möglichkeit der Sonntagsöffnung im Ladenöffnungsgesetz eine sinnvolle Unterstützung dar. Wenn nur ein Teil der Händler in diesen Orten von den Möglichkeiten Gebrauch macht, ist das nicht negativ zu sehen, sondern sicherlich Ausdruck vernünftiger innerbetrieblicher Abwägungen. Das Gesetz hat einen vernünftigen Rahmen geschaffen, den Rest regelt der Markt.”

