- Telefon: 04131 742-137
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Seit Mai 2006 dürfen nur Neufahrzeuge mit dem digitalen Tachographen zugelassen werden. Das Gerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf. Die Unternehmen müssen bei dessen Einsatz zahlreiche Auflagen erfüllen. mehr
Eine EU-Verordnung regelt Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer. Die Vorgaben zu Pausenlängen und -regelmäßigkeit sind einzuhalten, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. mehr
Als Sonderform des Güterkraftverkehrs ist der Werkverkehr einer engen rechtlichen Reglementierung unterworfen.
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Berufseinsteigern hat das Transport-, Logistik- und Verkehrswesen unterschiedliche Ausbildungsberufe zu bieten. mehr
Die Wahlgruppe 'Verkehrswirtschaft und Logistik' stellt in der Vollversammlung zehn Mitglieder. externer Link