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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg setzt sich für den planmäßigen Bau von Rastanlagen im Zuge der A 39 Lüneburg-Wolfsburg ein. „Die Planungen mit bewirtschafteten Rastanlagen bei Hohnstorf und Wollerstorf sowie unbewirtschafteten Anlagen bei Barendorf, Rätzlingen, Kattien, Boitzenhagen und Jembke folgen den gesetzlichen Bestimmungen und dienen insbesondere der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer“, argumentiert der IHK-Verkehrsexperte Martin Exner. Gerade LKW-Stellplätze erhöhen die Verkehrssicherheit, denn sie ermöglichen den Fahrern erst die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Exner plädiert deshalb für eine richtliniengemäße und bedarfsgerechte Ausstattung der A 39 mit Rastanlagen: „An manchen anderen deutschen Strecken werden LKW-Fahrer genötigt, auf dem Standstreifen und in den Auffahrten zu Rastplätzen zu parken, um ihre Ruhezeiten einzuhalten. So etwas darf es bei uns nicht geben!“
Der vorgeschriebene Regelabstand zwischen Rastanlagen betrage 15 bis 20 km, zwischen bewirtschafteten Rastplätzen sogar 50 bis 60 km. Die entlang der A 39 geplanten Standorte haben sich im Rahmen einer Gesamtbeurteilung anhand verschiedenster Kriterien, darunter auch umweltfachliche und landwirtschaftliche Belange, als die objektiv am besten geeigneten erwiesen. Aus dieser Gesamtsicht wäre z. B. ein Autohof bei Uelzen nicht geeignet, die bisher geplanten Standorte zu ersetzen.
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Lüneburg, den 18. Februar 2011
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