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Berufsförderungsdienst (Link: http://www.berufsfoerderungsdienst.de/)
Soldaten auf Zeit (SaZ) kehren nach Ende ihrer Verpflichtungszeit bei der Bundeswehr in das zivile Erwerbsleben zurück. Für sie hat der Dienstherr eine umfangreiche Vorsorge im Soldatenversorgungsgesetz getroffen.
Ziel der Versorgungsleistungen ist es, SaZ nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit erfolgreich und dauerhaft in den Zivilberuf einzugliedern und ihnen nach Möglichkeit die Chance zu einem sozialen Aufstieg zu geben. Diese Aufgabe nimmt der Berufsförderungsdienst wahr.
Auch Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze, Grundwehrdienstleistenden sowie Soldaten, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, steht nach Sonderbestimmungen Berufsförderung zu. Weitere Sonderaufgaben sind die berufliche Rehabilitation gesundheitsgeschädigter Soldaten sowie die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung in den Streitkräften.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bundesweit über 22 Ortsdienststellen mit 111 Standort-Teams, die bestimmten Kreiswehrersatzämtern zugeordnet sind, z. B.
Kreiswehrersatzamt Hamburg
Sophienstraße 1a
20149 Hamburg
Tel.: 040 / 41 50-0
Kreiswehrersatzamt Hannover
Fliegerstraße 11
30179 Hannover
Tel.: 05 11 / 2 84-0
1. Beratung der Soldaten in allen Fragen der beruflichen Bildung
Grundlage für alle Förderungsmaßnahmen durch den Berufsförderungsdienst sind eingehende individuelle Beratungen der Soldaten in allen Fragen der beruflichen Bildung. Sie sollen sich frühzeitig Klarheit über ihr Berufsziel nach dem Wehrdienst und Wege der Verwirklichung verschaffen. Die Soldaten werden im Durchschnitt 1 bis 2 mal pro Jahr beraten.
2. Berufliche Bildung während der Wehrdienstzeit
Den Soldaten wird bereits während ihrer aktiven Dienstzeit -überwiegend jedoch außerhalb der Dienststunden und auf freiwilliger Basis - Gelegenheit zur beruflichen Bildung gegeben. Durch die Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen können vorhandene berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt, erweitert und den aktuellen beruflichen Anforderungen angepasst werden. Es ist sogar möglich, schon während der aktiven Dienstzeit den Grundstein zu einer beruflichen Neuorientierung zu legen. In vielen Fällen bauen die Bildungsmaßnahmen auf der militärischen Ausbildung und Verwendung auf und führen zu Berufsabschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen. Um den unterschiedlichen Bildungsinteressen der Soldaten gerecht zu werden, halten die Berufsförderungsdienste ein breit gefächertes Angebot an Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen bereit (interne Maßnahmen).
Soweit das Bildungsinteresse im Einzelfall nicht über dieses Angebot abgedeckt werden kann, wird die Teilnahme der Soldaten an Maßnahmen öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, z. B. der IHK Lüneburg-Wolfsburg, außerhalb der Bundeswehr (externe Maßnahmen) finanziell unterstützt. Mit Hilfe dieses Bildungsangebotes konnte eine erhebliche Anzahl von Soldaten schon während der Wehrdienstzeit zivilberufliche Prüfungen ablegen.
3. Schulische und berufliche Bildung am Ende und nach der Wehrdienstzeit
Der Schwerpunkt der Förderung von Aus- und Fortbildung für den Zivilberuf findet grundsätzlich nach der Wehrdienstzeit statt. Sie dient dem Erlernen eines Berufes, der Umschulung vom erlernten auf einen anderen Beruf, vornehmlich aber der Fortbildung im Sinne eines Aufstiegs oder einer Spezialisierung im Beruf. In der Regel wird die Förderung durch berufsbildende Maßnahmen während der Wehrdienstzeit (vgl. Nr. 2) vorbereitet. Die Wahl des Bildungsziels trifft der Soldat. Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes achten darauf, dass der angestrebte Beruf der Eignung und Neigung des Soldaten entspricht und eine sichere Existenzgrundlage bietet.
Die berufliche Bildung wird auf Kosten des Bundes in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen durchgeführt, die auch sonst im Bereich der Aus- und Fortbildung tätig sind.
Der Umfang des Anspruchs auf berufliche Bildung wird zeitlich bemessen und richtet sich nach der Länge der Wehrdienstzeit. Auch Offizieren auf Zeit, die bei der Bundeswehr ein Studium absolviert haben, verbleibt ein 24-monatiger Anspruch auf berufliche Förderung.
4. Hilfen bei der Eingliederung in das zivile Berufsleben
Als Abschluss der Berufsförderung erhalten länger dienende Soldaten Eingliederungshilfen, die ihnen eine rechtzeitige Arbeitsaufnahme im Anschluss an das Dienstverhältnis oder an die berufliche Bildung ermöglichen sollen.
Hierzu gehören:
Die 'Stellenbörsen BFD/BA' sind bei den Berufsförderungsdezernaten der Wehrbereichsverwaltungen eingerichtet worden. Mit Unterstützung der örtlichen Berufsförderungsdienste bei den Kreiswehrersatzämtern führen sie arbeitssuchende Soldaten und personalsuchende Unternehmen bundesweit möglichst rasch zusammen. Sie sind Ansprechstellen für Wirtschaft und Verwaltung.
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