Ab dem 18. Mai 2010 treten neue Informationspflichten für Dienstleister in Kraft. Wir wollen Dienstleistern helfen, Ihren Pflichten nachzukommen, um Abmahnungen und Bußgeldzahlungen zu verhindern. mehr
Der Einheitliche Ansprechpartner geht auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück, die bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Niedersachsen wurden die Landkreise mit der Funktion als 'Einheitlicher Ansprechpartner' (EA) für Gründungsformalitäten betraut. Der EA soll Gründern als Berater und Verfahrensmittler bei der Klärung komplexer gewerberechtlicher Behördenangelegenheiten dienen. Näheres zu Aufgaben, Erreichbarkeit und Trägerschaft des Einheitlichen Ansprechpartners finden Sie hier mehr