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IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht

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Ansprechpartner:

Eckhard Hübner
Tel.: 04131 742-120
Fax: 04131 742-224

Dokument-Nummer: 18983

IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht - häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer ist IHK-zugehörig und beitragspflichtig?
Alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, welche im IHK-Bezirk entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten und zur Gewerbesteuer veranlagt werden sind Mitglieder der Industrie- und Handelskammer, soweit sie nicht ausschließlich der Handwerkskammer zugehören. Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die Beitragspflicht. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind vom Beitrag befreit, wenn sich der jährliche Gewinn aus Gewerbebetrieb / Gewerbeertrag auf unter 5.200 Euro beläuft. Das Kriterium 'zur Gewerbesteuer veranlagt' stellt auf Tätigkeiten ab, die dem Grunde nach gewerbesteuerpflichtig sind. Die Beitragspflicht hängt also nicht davon ab, ob Sie im Beitragsjahr auch tatsächlich Gewerbesteuer bezahlen müssen oder ob die Gewerbesteuerveranlagung tatsächlich (schon) erfolgt ist. Die Klassifizierung der Einkünfte durch das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist maßgeblich. IHK-Zugehörig sind demnach nicht nur Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Zweigniederlassung, sondern auch solche mit unselbstständigen Filialen, Auslieferungslager u. Ä. im hiesigen IHK-Bezirk.



Inhalt des Artikels:
1. Wer ist IHK-zugehörig und beitragspflichtig?
2. Wann beginnt die IHK-Zugehörigkeit?
3. Wann endet die IHK-Zugehörigkeit?
4. Was sind Beiträge?
5. Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?
6. Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
7. Ich zahle keine Gewerbesteuer. Muss ich IHK-Beiträge zahlen?
8. Wann und bei wem ist eine Freistellung von IHK-Beiträgen möglich?
9. Warum werden zunächst "vorläufige Veranlagungen" durchgeführt?
10. Die Veranlagung des laufenden Kalenderjahres erfolgte auf Grund eines zu hohen Gewerbeertrages. Die betriebliche Situation hat sich geändert. Kann die vorläufige Veranlagung den aktuellen Verhältnissen angepasst werden?
11. Woher bekommt die IHK meine Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb?
12. Bei mir wurde kein positiver Gewerbeertrag (= Verlust) festgesetzt. Warum muss ich trotzdem Beitrag zahlen?
13. Mein Gewerbe wurde abgemeldet. Muss ich trotzdem Beitrag zahlen?
14. Ich bin sowohl Mitglied der IHK als auch der Handwerkskammer. Muss ich an beide Kammern Beitrag zahlen?
15. Wir haben nur eine Betriebsstätte in Ihrem Bezirk, unser Hauptsitz liegt woanders. Müssen wir Beitrag zahlen?
16. Gibt es eine Beitragsermäßigung für Komplementärgesellschaften?
17. Unser Unternehmen ist gemeinnützig. Warum haben wir einen Beitragsbescheid erhalten?
18. Warum müssen Apotheken außer dem Grundbeitrag ein Viertel der Umlage bezahlen?
19. Ich übe einen freien Beruf aus. Warum bin ich IHK-zugehörig und habe einen Beitragsbescheid erhalten?
20. Ich bin Landwirt. Warum bin ich IHK-zugehörig und habe einen Beitragsbescheid erhalten?
21. Wie lange habe ich Zeit für die Zahlung der IHK-Beiträge?


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